Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Ausländische Staatsangehörige können sich bei Erreichen einer gesetzlich definierten Verfestigung beziehungsweise Integration einbürgern lassen. Sie erwerben dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit.
     
    Auf Grund der Vielzahl verschiedener gesetzlicher Regelungen beziehungsweise Fallgruppen ist es nicht möglich, die abschließenden Voraussetzungen hier zu nennen. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen daher an Ihre*n Ansprechpartner*in.
     
    Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist es im Regelfall erforderlich, dass Sie sich nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen lassen.
     
    Für den Fall des ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Übergangsregelung zur Einbürgerung britischer Staatsangehöriger enthält.
    Danach wird von einer Entlassung aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern britische Staatsangehörige vor dem 30. März 2019 einen vollständigen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung vor dem 30. März 2019 erfüllt waren und bei der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Osterode am Harz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    • Reisepass beziehungsweise Personalausweis
    • aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Verdienstnachweis
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    255,00 Euro je Einbürgerung
    51,00 Euro für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English