Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausländische Staatsangehörige können sich bei Erreichen einer gesetzlich definierten Verfestigung beziehungsweise Integration einbürgern lassen. Sie erwerben dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auf Grund der Vielzahl verschiedener gesetzlicher Regelungen beziehungsweise Fallgruppen ist es nicht möglich, die abschließenden Voraussetzungen hier zu nennen. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen daher an Ihre*n Ansprechpartner*in.
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist es im Regelfall erforderlich, dass Sie sich nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen lassen.
Für den Fall des ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Übergangsregelung zur Einbürgerung britischer Staatsangehöriger enthält.
Danach wird von einer Entlassung aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern britische Staatsangehörige vor dem 30. März 2019 einen vollständigen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung vor dem 30. März 2019 erfüllt waren und bei der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Für Osterode am Harz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Reisepass beziehungsweise Personalausweis
- aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Verdienstnachweis
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Göttingen: Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
255,00 Euro je Einbürgerung
51,00 Euro für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.12.2007
Stichwörter
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