EinbürgerungOnline erledigen

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Anspruchseinbürgerung

    Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, verkürzt sich die Frist auf 7 Jahre. Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.

    Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf Einbürgerung hat folgende wesentliche Voraussetzungen:

    • seit 8 Jahren (7 Jahren) einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
    • Identität und Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen
    • der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis (nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihren Ansprechpartnern erfahren)
    • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
    • in der Regel Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
    • keine Verurteilung zu einer Straftat, ausgenommen Bagatelldelikte
    • grundsätzlich Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit/en (ausgenommen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz)
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    Ermessenseinbürgerung

    Hier kann bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung festgestellt werden kann. Es gelten für bestimmte Personengruppen (z. B. Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, anerkannte Flüchtlinge) kürzere Aufenthaltszeiten als bei der Anspruchseinbürgerung.

    Hinweise zum Antrag

    Den Antrag bekommen Sie bei den Ansprechpartnern.

    Bitte füllen Sie diesen dann vollständig aus.

    Für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Antrag erforderlich.

    Unterschreiben Sie den Einbürgerungsantrag erst bei der Abgabe bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.

    Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern. Hierzu wird ein Termin benötigt.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Abteilung 321 Ordnungswesen und Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 26

    38300 Wolfenbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, letzter Einlass 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, letzter Einlass 17:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84366

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Integration, Wie werde ich Deutscher, Arbeiten, deutscher Staatsbürger, Deutsche, integrieren, Staatsangehörigkeit, Leben in Deutschland, Staatsbürgerschaft, Deutscher werden, Deutscher, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de