Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland

    Allgemeine Informationen

    Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch kein deutscher Staatsangehöriger oder keine deutsche Staatsangehörige ist, kann sich auf Antrag einbürgern lassen.

    Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt werden. Das spart Zeit, unnötige Rückfragen und Kosten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland

    Zuständig ist der Landkreis Northeim

    Ansprechpartner

    FB 23 - Migration und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Medenheimer Str. 6/8

    37154 Northeim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie da: Montag, Dienstag und Freitag: 10 -12 Uhr Donnerstag: 14 - 16 Uhr. In den oben genannten Zeiträumen kümmern sie sich vorrangig um die telefonischen Anfragen der Kunden und Kundinnen. Zu den übrigen Servicezeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der auf die Telefonsprechstunde hinweist. Auf Grund der Corona-Pandemie sind persönliche Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Türen der Kreisverwaltung bleiben für den Publikumsverkehr ohne Termin geschlossen. Besucherinnen und Besucher müssen einen eigenen Stift mitbringen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie erreichen die Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 05551/708 - und folgenden Durchwahlen: -472, -471, -209, -455, -453, -458, - 473

    Kontakt

    Fax: 05551 708-432

    Telefon Festnetz: 05551 708-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Northeim: Einbürgerung: Wege zur Einbürgerung in Deutschland

    Die Bundesinnenministerium hat alle wichtigen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprachtest, Leben in Deutschland, Wie werde ich Deutscher, Deutscher werden, Staatsangehörigkeit, Arbeiten, integrieren, Einbürgerungstest, Deutschland, deutscher Bürger, deutscher Staatsbürger, Staatsbürgerschaft, Deutscher, Integration, Deutsche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de