Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
Trauorte in Wildeshausen
In Wildeshausen kann an zwei Trauorten geheiratet werden, die an keine zusätzliche Gebühren oder Nutzungsbedingungen gebunden sind. Standesamtliche Trauungen werden von montags bis donnerstags während der Sprechzeiten und an Freitagen und Samstagen zu festen Terminen (10.30 Uhr, 11.15 Uhr und 12.00 Uhr) durchgeführt. Trauungen am Samstag werden in der Zeit von Januar bis April und von Oktober bis Dezember an jedem 2. Samstag im Monat angeboten, von Mai bis September finden Trauungen an jedem 2. und 4. Samstag im Monat statt. Die genauen Samstagstermine sind abschließend weiter unten aufgeführt.
Für Trauungen an Samstagen fällt eine zusätzliche Gebühr von 100,00 Euro an. Die Trauungen an den jeweiligen Terminen finden immer am gleichen Trauort statt. Das entsprechende Trauzimmer ist dann durch das Standesamt zu erfragen.
Für Eheschließungen stehen Wera Golk und Christa Kamphaus gerne zur Verfügung. Auf Wunsch und nach Absprache können auch plattdeutsche Trauansprachen angeboten werden.
Trauort "Historisches Rathaus":
Das Trauzimmer befindet sich im historischen Rathaus, das sich durch seinen markanten hochgotischen Stufengiebel auszeichnet. Es liegt direkt am Marktplatz im Herzen der Stadt und wurde im 13./14. Jahrhundert nach Verleihung der Stadtrechte 1270 erbaut. Das Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss und verfügt neben dem Haupt- und Nebeneingang auch über einen barrierefreien Zugang.
Der Trauraum ist mit "Worpsweder Hochzeitsstühlen", dezenter Beleuchtung und in warmen Creme-/Sandtönen gehalten. Hier stehen Ihnen und Ihrer Hochzeitsgesellschaft 20 Sitzplätze zur Verfügung. Das Fotografieren ist während der Trauung erlaubt, Filmaufnahmen sind nicht gestattet.
Trauort "Altes Amtshaus":
Das Trauzimmer befindet sich im heutigen Gastronomiebetrieb "Altes Amtshaus". Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist ein barocker Lehm-Fachwerkbau aus dem Jahre 1730. Es wurde als Amtssitz errichtet, nachdem Wildeshausen im Jahre 1719 zum Kurfürstentum Hannover kam. Später war hier auch der Sitz des Katasteramtes. Es wurde aufwendig restauriert und liegt an der Straße "Herrlichkeit" mit herrlichem Garten in unmittelbarer Nähe zur Hunte und zur Alexanderkirche.
Das Trauzimmer befindet sich im Obergeschoss und ist durch eine geschwungene Treppe mit flachen Stufen zu erreichen.
Der Trauraum hat eine wunderschöne und restaurierte Zimmerdecke und ist im historischen Ambiente gehalten. Durch viele Fenster wirkt es freundlich und hell.
Hier stehen Ihnen und Ihrer Hochzeitsgesellschaft 20 Sitzplätze zur Verfügung. Das Fotografieren ist während der Trauung erlaubt, Filmaufnahmen sind nicht gestattet.
Das Trauzimmer "Altes Amtshaus" steht am Montag und - in der kalten Jahreszeit - auch am Dienstag für Trauungen nicht zur Verfügung.
Die Samstagstermine werden für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
13. Januar 2024
13. Juli 2024
10. Februar 2024
27. Juli 2024
09. März 2024
10. August 2024
13. April 2024
24. August 2024
04. Mai 2024*
14. September 2024
25. Mai 2024
28. September 2024
08. Juni 2024
12. Oktober 2024
22. Juni 2024
09. November 2024
14. Dezember 2024
*Ausnahme: 1. Samstag
Die Samstagstermine für das Jahr 2025 lauten wie folgt:
11. Januar 2025
12. Juli 2025
08. Februar 2025
26. Juli 2025
08. März 2025
09. August 2025
12. April 2025
23. August 2025
10. Mai 2025
13. September 2025
24. Mai 2025
27. September 2025
14. Juni 2025
11. Oktober 2025
28. Juni 2025
08. November 2025
13. Dezember 2025
Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, ist die Anmeldung zur Eheschließung (früher "Aufgebot") erforderlich. Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bereich einer der Eheschließenden den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Auch wenn Sie nicht in Wildeshausen wohnen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, hier zu heiraten. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sie melden Ihre Eheschließung dann bei dem für Sie zuständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie in Wildeshausen heiraten möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
27793 Wildeshausen
Kontaktperson
Frau Wera Golk
Frau Christa Kamphaus
Frau Ann-Kathrin Nollmann
Telefon Festnetz: 04431 88-328
Fax: 04431 88-838
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung:
- Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Wildeshausen ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde.
- Wenn Sie nicht in Wildeshausen, aber in Deutschland geboren sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).
- Verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich die folgende Urkunde vorlegen, wenn das Eheregister der Vorehe nicht beim Standesamt Wildeshausen geführt wird:
• eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
Hierüber werden Sie vom Standesamt informiert.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.
Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen und ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
- Anmeldung zur Eheschließung - beide Partner deutsche Staatsangehörige 50,00 €
- Anmeldung zur Eheschließung je Partner ausländische Staatsangehörige + 40,00 €
- Zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten 100,00 €
- zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb des Wohnsitzes 40,00 €
- Eheurkunde 15,00 €, jede weitere gleiche 7,50 €, Internationale Urkunde 15,00 €
- Erwerb eines Stammbuches je nach Ausführung
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren.
- Die Verlobten haben gemeinsame Kinder.
- Eine/r der Verlobten hatte mehrere Vorehen.
- Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
Bitte beachten Sie:
Die Links standesamt24 und standesamt.com sind keine offiziellen Seiten der Stadt Wildeshausen und es werden auf diesen Seiten zusätzliche Gebühren erhoben.
Sollte einer der Verlobten nicht persönlich die Anmeldung der Eheschließung vornehmen können, kann in begründeten Ausnahmefällen durch Vollmacht von dem anderen Eheschließenden die Anmeldung allein vorgenommen werden. Diese Anmeldung muss jedoch dem anderen abwesenden Verlobten vor der Eheschließung nochmals vorgelesen werden.
Zudem sollten Sie sich bei der Anmeldung zur Eheschließung bereits bezüglich Ihrer Namensführung in der Ehe einig sein. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau sein. Auch der Name aus einer früheren Ehe kann zum Ehenamen bestimmt werden.
Jeder Ehepartner kann aber auch seinen derzeitigen Namen in der Ehe weiterführen. Bei getrennter Namensführung können Sie jedoch noch nach der Eheschließung unbefristet einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zudem kann der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Eheschließung, Anmeldung Eheschließung
- Flyer des StandesamtesFlyer - Standesamt
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024
Stichwörter
Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten