Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Eheschließung anmelden

    Eine Eheschließung kann - unabhängig vom Wohnsitz - in jedem deutschen Standesamt erfolgen.

    Die beabsichtigte Eheschließung muss jedoch beim zuständigen Standesamt angemeldet werden (Prüfung der Ehevoraussetzungen).

    Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Der Eheschließungstermin kann schon vor dieser Frist vereinbart werden. Bitte beachten Sie die weiteren Ausführungen zu den Terminreservierungen.

    Verbindliche Terminreservierungen senden Sie bitte schriftlich an standesamt@bad-zwischenahn.de

    Eine Terminreservierung muss folgende Informationen enthalten: Im Betreff bitte den (gewünschten) Trautermin, die Namen beider Verlobten und eine Anschrift und Telefonnummer).

    Terminreservierung 2025

    Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.

    Die Samstagstermine und die Termine an den besonderen Trauorten sind bereits fast alle vergeben. Folgende Termine stehen noch zur Verfügung:

    Haus Brandstätter

    Samstag, 06.09.2025

    Spiegelsaal im Alten Kurhaus

    Freitag, 24.10.2025

    Terminreservierung 2026

    Terminreservierungen sind ab dem 01.03.2025 per Email an standesamt@bad-zwischenahn möglich. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Stichtag eingegangene Terminreservierungen KEINE Beachtung finden. In der Terminreservierung schreiben Sie bitte das Datum und den Trauort in den Betreff. In die Email schreiben Sie bitte Ihre beiden Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer.

    Die Bearbeitung der Terminreservierungen für das Jahr 2026 werden der Reihe nach bearbeitet. Die Bearbeitung kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.

    Wir bitten um Berücksichtigung, dass die Trauungen an den besonderen Orten freitags um 13 Uhr beginnen, samstags um 10 Uhr/ 11 Uhr. Die Termine werden in der Reihenfolge nach Eingang der Reservierung vergeben.

    Freie Termine für das Jahr 2026:

    Haus Brandstätter

    Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.

    Samstag, 11.04.2026

    Samstag, 27.06.2026

    Samstag, 04.07.2026

    Samstag, 01.08.2026

    Spiegelsaal im Alten Kurhaus/Ammerländer Bauernhaus

    Freitag:

    Freitag, 20.03.2026 (nur Spiegelsaal)

    Freitag, 24.04.2026

    Freitag, 22.05.2026

    Freitag, 05.06.2026

    Freitag, 19.06.2026

    Freitag, 10.07.2026

    Freitag, 24.07.2026

    Freitag, 07.08.2026

    Freitag, 28.08.2026

    Freitag, 04.09.2026

    Freitag, 02.10.2026 (nur Spiegelsaal)

    Samstag:

    Samstag, 14.03.2026 (nur Spiegelsaal)

    Samstag, 18.04.2026

    Samstag, 09.05.2026

    Samstag, 13.06.2026

    Samstag, 18.07.2026

    Samstag, 08.08.2026

    Samstag, 12.09.2026

    Samstag, 10.10.2026

    Samstag, 24.10.2026

    Park der Gärten

    Samstag, 30.05.2026

    Samstags, 06.06.2026

    Samstag, 11.07.2026

    Samstag, 22.08.2026

    Samstag, 19.09.2026

    Schiff der Weißen Flotte

    Bezüglich eines Trautermins auf dem Schiff wenden Sie sich bitte vorab an die Reederei Ekkenga (Tel: 04403/3056).

    Voraussetzungen

    Zur Anmeldung der Eheschließung sollen beide Partner persönlich erscheinen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, zu dem Sie Ihre Anmeldung bei uns vornehmen möchten.

    Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

    Benötigte Unterlagen

    Gültige Personalausweise oder Reisepässe reichen aus, wenn

    • beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,

    • keiner der Verlobten bereits verheiratet war,

    • beide Verlobten ihren Hauptwohnsitz in Bad Zwischenahn haben und

    • die Verlobten in Bad Zwischenahn geboren sind, falls nicht, bitte

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Geburtsstandesamt anfordern (keine Geburtsurkunde)

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.

    Trauorte

    Informationen zu den möglichen Terminen finden Sie unter dem Reiter "Infos"

    Kuppelsaal des Hauses Brandstätter

    Trauungen im Kuppelsaal im Haus Brandstätter finden während der Öffnungszeiten des Rathauses und an bestimmten Samstagen statt.

    Fahrgastschiff der "Weißen Flotte"

    Für die Zeremonie kann von Mitte April bis Mitte Oktober samstags um 9:00 Uhr (Dauer bis 11:00 Uhr) auch die MS Ammerland gebucht werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die Weiße Flotte Bad Zwischenahn (04403/3056), E-Mail: weisse-flotte-zwischenahn@t-online.de. Dort sind auch die zusätzlichen Kosten zu entrichten.

    Spiegelsaal des Alten Kurhauses

    Freitags nachmittags oder samstags werden Eheschließungen im Stundentakt im Spiegelsaal des Alten Kurhauses angeboten.

    Die Modalitäten der Nutzung können Sie bei der Touristik GmbH Bad Zwischenahn (04403/61167), E-Mail: veranstaltungen@tg.bad-zwischenahn.de erfragen.

    Ammerländer Bauernhaus

    In den Monaten April bis Ende September jeden Jahres sind Eheschließungen im Ammerländer Bauernhaus an bestimmten Freitagen (nachmittags) und Samstagen möglich.

    Beim Verein für Heimatpflege (04403/2071), E-Mail: info@ammerlaender-bauernhaus.de.erfahren Sie Einzelheiten zu der Räumlichkeit.

    Park der Gärten

    An festen Terminen (Termine s. unter Terminreservierung) besteht während der Saison des Parks der Gärten die Möglichkeit, im Trauzimmer im Pavillon in der Mitte des Parks die Ehe zu schließen.

    Trauzeugen

    Trauzeugen sind für die standesamtliche Trauung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Brautpaare wünschen aber weiterhin Trauzeugen. Es ist möglich insgesamt zwei Trauzeugen zu benennen. Diese müssen am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis/Reisepass mitbringen.

    Das Standesamt Bad Zwischenahn bietet eine Vielzahl von verschiedenen Stammbüchern an. Diese können auf Wunsch gekauft und am Tag der Eheschließung oder im Standesamt ausgehändigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Zwischenahn - Bürgeramt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Brink 9

    26160 Bad Zwischenahn

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bad Zwischenahn, Markt

    Bus: 350, 377, 392, 394, 398

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1255

    26147 Bad Zwischenahn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Formulare

    Reservierung eines Termins für das Standesamt
    Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
    Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2010 (von: Heidi Schüll)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Lenk, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.

    Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

    Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

    Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

    Gebühr 50.0 EUR

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.: Gebühr 50.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Eheschließung anmelden

    Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen (z. B. mit einer Apostille) oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.


    Falls mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
    Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und, falls erforderlich, eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Eheschließung, Trauzeugen, Heiraten, Standesamt, Aufgebot, Trauung, Hochzeit, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024