Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Eheschließung anmelden
Eine Eheschließung kann - unabhängig vom Wohnsitz - in jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Die beabsichtigte Eheschließung muss jedoch beim zuständigen Standesamt angemeldet werden (Prüfung der Ehevoraussetzungen).
Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Der Eheschließungstermin kann schon vor dieser Frist vereinbart werden. Bitte beachten Sie die weiteren Ausführungen zu den Terminreservierungen.
Verbindliche Terminreservierungen senden Sie bitte schriftlich an standesamt@bad-zwischenahn.de
Eine Terminreservierung muss folgende Informationen enthalten: Im Betreff bitte den (gewünschten) Trautermin, die Namen beider Verlobten und eine Anschrift und Telefonnummer).
Terminreservierung 2025
Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.
Die Samstagstermine und die Termine an den besonderen Trauorten sind bereits fast alle vergeben. Folgende Termine stehen noch zur Verfügung:
Haus Brandstätter
Samstag, 06.09.2025
Spiegelsaal im Alten Kurhaus
Freitag, 24.10.2025
Terminreservierung 2026
Terminreservierungen sind ab dem 01.03.2025 per Email an standesamt@bad-zwischenahn möglich. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Stichtag eingegangene Terminreservierungen KEINE Beachtung finden. In der Terminreservierung schreiben Sie bitte das Datum und den Trauort in den Betreff. In die Email schreiben Sie bitte Ihre beiden Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer.
Die Bearbeitung der Terminreservierungen für das Jahr 2026 werden der Reihe nach bearbeitet. Die Bearbeitung kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.
Wir bitten um Berücksichtigung, dass die Trauungen an den besonderen Orten freitags um 13 Uhr beginnen, samstags um 10 Uhr/ 11 Uhr. Die Termine werden in der Reihenfolge nach Eingang der Reservierung vergeben.
Freie Termine für das Jahr 2026:
Haus Brandstätter
Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.
Samstag, 11.04.2026
Samstag, 27.06.2026
Samstag, 04.07.2026
Samstag, 01.08.2026
Spiegelsaal im Alten Kurhaus/Ammerländer Bauernhaus
Freitag:
Freitag, 20.03.2026 (nur Spiegelsaal)
Freitag, 24.04.2026
Freitag, 22.05.2026
Freitag, 05.06.2026
Freitag, 19.06.2026
Freitag, 10.07.2026
Freitag, 24.07.2026
Freitag, 07.08.2026
Freitag, 28.08.2026
Freitag, 04.09.2026
Freitag, 02.10.2026 (nur Spiegelsaal)
Samstag:
Samstag, 14.03.2026 (nur Spiegelsaal)
Samstag, 18.04.2026
Samstag, 09.05.2026
Samstag, 13.06.2026
Samstag, 18.07.2026
Samstag, 08.08.2026
Samstag, 12.09.2026
Samstag, 10.10.2026
Samstag, 24.10.2026
Park der Gärten
Samstag, 30.05.2026
Samstags, 06.06.2026
Samstag, 11.07.2026
Samstag, 22.08.2026
Samstag, 19.09.2026
Schiff der Weißen Flotte
Bezüglich eines Trautermins auf dem Schiff wenden Sie sich bitte vorab an die Reederei Ekkenga (Tel: 04403/3056).
Voraussetzungen
Zur Anmeldung der Eheschließung sollen beide Partner persönlich erscheinen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, zu dem Sie Ihre Anmeldung bei uns vornehmen möchten.
Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Benötigte Unterlagen
Gültige Personalausweise oder Reisepässe reichen aus, wenn
beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
keiner der Verlobten bereits verheiratet war,
beide Verlobten ihren Hauptwohnsitz in Bad Zwischenahn haben und
die Verlobten in Bad Zwischenahn geboren sind, falls nicht, bitte
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Geburtsstandesamt anfordern (keine Geburtsurkunde)
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
Trauorte
Informationen zu den möglichen Terminen finden Sie unter dem Reiter "Infos"
Kuppelsaal des Hauses Brandstätter
Trauungen im Kuppelsaal im Haus Brandstätter finden während der Öffnungszeiten des Rathauses und an bestimmten Samstagen statt.
Fahrgastschiff der "Weißen Flotte"
Für die Zeremonie kann von Mitte April bis Mitte Oktober samstags um 9:00 Uhr (Dauer bis 11:00 Uhr) auch die MS Ammerland gebucht werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die Weiße Flotte Bad Zwischenahn (04403/3056), E-Mail: weisse-flotte-zwischenahn@t-online.de. Dort sind auch die zusätzlichen Kosten zu entrichten.
Spiegelsaal des Alten Kurhauses
Freitags nachmittags oder samstags werden Eheschließungen im Stundentakt im Spiegelsaal des Alten Kurhauses angeboten.
Die Modalitäten der Nutzung können Sie bei der Touristik GmbH Bad Zwischenahn (04403/61167), E-Mail: veranstaltungen@tg.bad-zwischenahn.de erfragen.
Ammerländer Bauernhaus
In den Monaten April bis Ende September jeden Jahres sind Eheschließungen im Ammerländer Bauernhaus an bestimmten Freitagen (nachmittags) und Samstagen möglich.
Beim Verein für Heimatpflege (04403/2071), E-Mail: info@ammerlaender-bauernhaus.de.erfahren Sie Einzelheiten zu der Räumlichkeit.
Park der Gärten
An festen Terminen (Termine s. unter Terminreservierung) besteht während der Saison des Parks der Gärten die Möglichkeit, im Trauzimmer im Pavillon in der Mitte des Parks die Ehe zu schließen.
Trauzeugen
Trauzeugen sind für die standesamtliche Trauung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Brautpaare wünschen aber weiterhin Trauzeugen. Es ist möglich insgesamt zwei Trauzeugen zu benennen. Diese müssen am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Das Standesamt Bad Zwischenahn bietet eine Vielzahl von verschiedenen Stammbüchern an. Diese können auf Wunsch gekauft und am Tag der Eheschließung oder im Standesamt ausgehändigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwischenahn - Bürgeramt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Bad Zwischenahn, Markt
Bus: 350, 377, 392, 394, 398
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1255
26147 Bad Zwischenahn
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: standesamt@bad-zwischenahn.de
Formulare
Gebührenübersicht Standesamt ab 01.01.2018
Benennung von Trauzeugen
Reservierung eines Termins für das Standesamt
Benennung Trauzeugen
Vollmacht zur Anmeldung Eheschließung
Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.
Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
Gebühr 50.0 EUR
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.: Gebühr 50.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Eheschließung anmelden
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen (z. B. mit einer Apostille) oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.
Falls mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und, falls erforderlich, eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024
Stichwörter
Eheschließung, Trauzeugen, Heiraten, Standesamt, Aufgebot, Trauung, Hochzeit, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen