Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
Gesamtthemenübersicht Eheschließung
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk Verlobte den Wohnsitz haben.
Wohnsitz nicht in Oldenburg
Verlobte, die nicht ihren Wohnsitz in Oldenburg haben, müssen sich beim Standesamt ihres Wohnsitzes vorerst anmelden. Beim Termin zur Anmeldung teilt man mit, dass die Eheschließung in Oldenburg stattfinden soll. Der Standesbeamte dort schickt die nötigen Unterlagen der Stadt Oldenburg zu, damit die Hochzeit in Oldenburg stattfinden kann.
Hinweis: Der Wunschtermin zum Heiraten kann auch schon vor erfolgter Anmeldung gesichert werden. Die Trautermine kann man bereits zwölf Monate im Voraus reservieren.
Weitere Informationen zum Trauort und Trautermin
Anmeldung
- Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
- Sie dient vor allem auch dazu, den Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob dem Heiratswunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen.
- Dazu müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die zur Anmeldung mitgebracht werden müssen.
- Man sollte sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit — das bedeutet, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geheiratet werden kann.
- Oldenburger Trautermine werden grundsätzlich nur über den Online-Traukalender vergeben.
Trauzeuge
- Heiratswillige können auch ohne Trauzeugin oder Trauzeugen vor die Standesbeamtin/den Standesbeamten treten.
- Es können nach wie vor Trauzeuginnen oder Trauzeugen mitkommen und ihre Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung geben.
- Zulässig ist eine Trauzeugin/ein Trauzeuge pro Person (maximal zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen pro Paar).
- Jede/jeder Trauzeugin/Trauzeuge muss volljährig sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
Heike Claußen
Telefon: 0441 235-2541 (nur vormittags, dienstags auch nachmittags)
Claudia Hollwege
Telefon: 0441 235-2546
E-Mail: claudia.hollwege[at]stadt-oldenburg.de
Rainer Jürgens-Tatje
Telefon: 0441 235-2545 (nicht dienstags nachmittags)
E-Mail: rainer.juergens-tatje[at]stadt-oldenburg.de
Stefan Beumker
Telefon: 0441 235-2540
E-Mail: stefan.beumker[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Eintrag des Familienstands von der Meldebehörde, aktuell ausgestellt. Wenn beide in Oldenburg gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese.
- Ausnahme: Wenn in der Meldedatei eine Auskunftssperre eingetragen ist, wird die erweiterte Meldebescheinigung bitte vorab in einem der Bürgerbüros der Stadt Oldenburg beantragt.
- Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister aus dem Standesamt des Geburtsortes
- Bitte beachten, dass es sich bei der Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister nicht um eine Geburtsurkunde handelt.
- Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister sollte nicht älter als 6 Monate sein.
- Im Einzelfall ist mit dem Standesbeamten zu klären, ob eine ältere beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister ausreichend ist.
- Sind seit der Ausstellung der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister Änderungen erfolgt (zum Bespiel: Adoption, Namensänderung), so ist eine beglaubigte Abschrift vorzulegen, die diese Änderungen enthält.
- Falls eine Partnerin oder ein Partner schon verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, braucht man neben der aktuellen Abschrift des Geburtseintrags/Abschrift aus dem Geburtenregister eine aktuelle Eheurkunde der vorherigen Ehe mit Eintrag über die Auflösung der Ehe bzw. eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Eintrag der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft. Die Vorlage des Scheidungsurteils reicht nicht aus.
- Hat man ein gemeinsames Kind mit der Partnerin oder dem Partner, so benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Nachweis über eine schon abgegebene Sorgerechtserklärung.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche benötigt werden, können Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail beim Standesamt Oldenburg erkundigen.
Für eine Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Oldenburg wird genaueres zur Eheschließung mit den Standesbeamtinnen und Standesbeamten abgesprochen.
Werden die erforderlichen Dokumente beim Standesamt Oldenburg geführt, greifen wir auf die bei uns vorhandenen Personenstandsregister zurück. Sie brauchen sich diese Unterlagen dann nicht vorab besorgen.
Hinweis
In folgenden Fällen senden Sie uns bezüglich der mitzubringenden Unterlagen bitte eine E-Mail an Standesamt[at]stadt-oldenburg.de
- wenn eine Partnerin und/oder ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt/besitzen
- wenn eine Partnerin und/oder ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist/sind
- wenn eine Partnerin und/oder ein Partner adoptiert ist/sind
- die letzte Ehe im Ausland geschlossen oder aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
In Ihrer Mail geben Sie bitte folgende Daten zu sich und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner an:
- vollständiger Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und –ort
- Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz
- Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet)
- Bei vorheriger/n Ehe/n: Datum und Ort der Eheschließung sowie der Auflösung der Ehe/n
- Gibt es gemeinsame Kinder? Wo sind diese geboren?
Wir senden Ihnen innerhalb von circa sieben bis zehn Tagen per E-Mail eine Information über die erforderlichen Papiere.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.
Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
- Die Anmeldung zur Eheschließung kann persönlich von beiden Verlobten im Standesamt vorgenommen werden.
- Sofern eine Person verhindert ist, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Eine Vollmacht wird benötigt. (siehe benötigte Unterlagen)
- Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
- Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden benötigt werden oder wann und wo Sie heiraten.
- Je nach Bedarf an weiteren Urkunden oder bei Sonderwünschen kann die Trauung auch etwa das Doppelte kosten.
- Nach der landesrechtlich geltenden Gebührenordnung ist das Standesamt verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 12 Uhr und an Samstagen, eine Zusatzgebühr in Höhe von 100 Euro zu erheben.
Grundsätzlich fallen folgenden Gebühren an:
- Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 50 Euro
- Zuzüglich einer Gebühr von 40 Euro je ausländisches Recht
- Zuzüglich einer Gebühr von 40 Euro für jede zu prüfende ausländische Scheidung
- Die Anmeldung zur Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft ist gebührenfrei.
- Ehe- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 15 Euro
(weitere Exemplare dieser Urkunden kosten, wenn sie gleichzeitig beantragt und ausgestellt werden, jeweils die Hälfte) - erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro (in Niedersachsen)
Oldenburger Schloss/Schlossgarten im Hofgärtnerhaus oder Teepavillon/Alter Landtag
Die Eheschließung ist im
- Oldenburger Schloss mit weiteren Auslagen von 160 Euro (plus 100 Euro, da die Trautermine im Schloss jeweils an einem Samstag sind),
- Schlossgarten (Hofgärtnerhaus oder Teepavillon) mit weiteren Auslagen von 230 Euro und
- Alten Landtag mit weiteren Auslagen von 220 Euro (plus 100 Euro, da die Trautermine jeweils an einem Freitagnachmittag oder an einem Samstag sind)
verbunden.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheschließung anmelden
Wenn eine Urkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus einem in Oldenburg geführten Register für die Eheschließung in einem anderen Standesamt benötigt wird, kann unser kann die jeweilige Urkunde online angefordert werden. Hier gelangen Sie zur Gesamtthemenübersicht der Personenstandsurkunden ». Die Urkunde kann dann auf der betreffenden Internetseite angefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024
Stichwörter
Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten