Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Tostedt: Eheschließung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wenden Sie sich bitte wegen der Anmeldung der Eheschließung an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl.

    Bitte beachten Sie die Informationen des Standesamtes Tostedt zur Anmeldung einer Eheschließung. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, Kinder haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Welch Dokumente Sie besorgen müssen, erfragen Sie bitte direkt - z.B. telefonisch- beim Standesamt. Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

    Es sollten möglichst beide Verlobten zur Anmeldung erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann einer der Verlobten oder ein Bevollmächtigter die Anmeldung mit einer  "Beitrittserklärung" (den Vordruck erhalten Sie bei jedem Standesamt) und den Bundespersonalausweisen vornehmen.

    Versteht einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht, ist ein -möglichst vereidigter- Dolmetscher mitzubringen.

    Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. Das für die Anmeldung zuständige Standesamt leitet alle eingereichten Unterlagen an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Wer im Ausland heiraten will, sollte sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was im Einzelnen berücksichtigt werden muss.



    Welche Gebühren fallen an?

    50€ (beide Verlobte sind Deutsche) bzw. weitere Zulagen (bei ausländischer Beteiligung)

    Urkunden anlässlich der Eheschließung:  Eheurkunde:  15,00 €



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Es ist vorher immer ein Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-259

    Fax: +49 4182 298-108

    E-Mail: standesamt@tostedt.de

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: 04182/298-258 Um Wartezeiten zu vermeiden, wird immer um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Weiter kann ggf. dann bereits abgeklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden. Dieses vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung.

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Tostedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.

    Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

    Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

    Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tostedt: Eheschließung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Aufgebot, Eheschließung, Trauung, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Standesamt, Hochzeit, Eheanmeldung, Heiraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)