Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Hollenstedt: Eheschließung Anmeldung

    Bevor Sie überhaupt heiraten können, müssen Sie die Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihrem zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anmelden. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Für die Anmeldung der Eheschließung erscheinen Sie beide persönlich. Ist einer verhindert, so kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen (Vollmacht).

    Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung der Eheschließung mit vorzulegen:

    Ledige:

    • Aufenthaltsbescheinigung
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
    • Personalausweis

    Geschiedenen/Verwitwete:

    • Aufenthaltsbescheinigung
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
    • Beglaubigter Eheregisterauszug oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
    • Personalausweis
    • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil

    Kinder:

    •  Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so sind auch die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder erforderlich.
    • Hat ein überlebender Ehegatte einen anteilsberechtigten minderjährigen Abkömmling, so ist auch die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte im Vorwege an das Standesamt, da hier eine individuelle Beratung erforderlich ist.Die Eheschließungen finden Montags-Freitags statt.

    Die Kosten für eine Eheschließung belaufen sich, ohne ausländisches Recht, auf:

    Anmeldung Eheschließung         50,00 Euro
    Anmeldung Eheschließung
    mit ausländischer Beteiligung    80,00 Euro

    Eheurkunde                             15,00 Euro jede weitere 7,50 Euro

    Weitere Gebühren klären Sie mit dem Standesamt, bei dem die Eheschließung stattfindet.

    Extra können noch evtl. hinzukommen:

    • ein Stammbuch ab 30,00 Euro
    • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 80,00 Euro

    Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen:

    Einige Staaten verlangen von ausländischen Staatsangehörigen für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis. Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bekommen Sie beim zuständigen Wohnsitzstandesamt. Wohnen Sie nicht mehr im Inland, so ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes zuständig. Für Personen die niemals in Deutschland einen Wohnsitz hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Eine Besonderheit besteht für Staatsangehörige aus der Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Diese Staatsangehörigen können, wenn sie in Deutschland heiraten wollen, das Ehefähigkeitszeugnis über das deutsche zuständige Standesamt beantragen. Der Antrag wird dann vom Standesamt direkt an den ausländischen zuständigen Standesbeamten (Zivilstandesbeamten) gesandt.

    Welche Dokumente benötigt werden, erfragen Sie bitte im Standesamt.

    Die Gebühr für die Ausstellung oder Ablehnung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40,00 Euro.

    Eheregister auf Antrag (Nachbeurkundung):

    Haben Sie als Deutsche/r im Ausland geheiratet, so können Sie ihre Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkunden lassen. Sie müssen nur zum Zeitpunkt der Antragsstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit Aufenthalt im Inland.

    Den Antrag auf Nachbeurkundung können nur die Ehegatten stellen. Sind beide verstorben, so können auch deren Eltern und Kinder die Nachbeurkundung beantragen.

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Hat die Person keinen Wohnsitz im Inland, dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Welche Dokumente benötigt werden, erfragen Sie bitte im Standesamt.

    Für das Eheregister auf Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 65,00 Euro erhoben.

    Weitere Gebühren für Namenserklärungen, Urkunden oder Urkundenüberprüfungen können noch hinzukommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hollenstedt - Standesamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich:

    Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr 50.00 EUR

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.: Gebühr 50.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hollenstedt: Eheschließung Anmeldung

    Die Ehe kann auch vor einem anderen Standesamt geschlossen werden, jedoch muss die Anmeldung bei dem zuständigen Standesamt des Wohnortes erfolgen. Hierzu melden Sie sich bitte vorher telefonisch an.


    Wer im Ausland heiraten will, sollte sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen oder beim Auswertigen Amt für das entsprechende Land, was im Einzelnen berücksichtigt werden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de