Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Allgemeine Informationen

    Ob traditionell, romantisch, individuell oder von allem etwas:

    Das Standesamt Süpplingen bietet verschiedene Möglichkeiten den schönsten Tag Ihres Lebens zu begehen.

    Da ist zum einen das Trauzimmer im Ratsraum am Sitz der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen, der 20 Personen Platz bietet.

    Eine wunderbare Kulisse, den Bund für´s Leben zu schließen, bietet auch die Außenstelle des Standesamtes Süpplingen, die Burg in Warberg. Die Burg Warberg liegt am Rande des größten norddeutschen Buchenwaldes, in reizvoller Landschaft am Rande des Elms. Hier steht Ihrer Traumhochzeit nichts im Wege.

    Das Trauzimmer bietet Platz für 20-25 Personen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich das Bekenntnis für´s Leben draußen im Renaissancegarten zu geben.

    Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Süpplingen.

    Trautermine stehen am ersten Samstag im Monat (Verschiebungen aufgrund von Feiertagen) und an jedem Tag in der Woche zur Verfügung.

    Bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab!

    Falls Sie sich mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft auf der Burg Warberg verwöhnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeslehranstalt Warberg

    (05355-961-0).

    Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.

    Bitte benutzen Sie das Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.



    Allgemeine Informationen

    Ob traditionell, romantisch, individuell oder von allem etwas:

    Das Standesamt Süpplingen bietet verschiedene Möglichkeiten den schönsten Tag Ihres Lebens zu begehen.

    Da ist zum einen das Trauzimmer im Ratsraum am Sitz der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen, der 20 Personen Platz bietet.

    Eine wunderbare Kulisse, den Bund für´s Leben zu schließen, bietet auch die Außenstelle des Standesamtes Süpplingen, die Burg in Warberg. Die Burg Warberg liegt am Rande des größten norddeutschen Buchenwaldes, in reizvoller Landschaft am Rande des Elms. Hier steht Ihrer Traumhochzeit nichts im Wege.

    Das Trauzimmer bietet Platz für 20-25 Personen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich das Bekenntnis für´s Leben draußen im Renaissancegarten zu geben.

    Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Süpplingen.

    Trautermine stehen am ersten Samstag im Monat (Verschiebungen aufgrund von Feiertagen) und an jedem Tag in der Woche zur Verfügung.

    Bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab!

    Falls Sie sich mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft auf der Burg Warberg verwöhnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeslehranstalt Warberg

    (05355-961-0).

    Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.

    Bitte benutzen Sie das Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.



    Allgemeine Informationen

    Ob traditionell, romantisch, individuell oder von allem etwas:

    Das Standesamt Süpplingen bietet verschiedene Möglichkeiten den schönsten Tag Ihres Lebens zu begehen.

    Da ist zum einen das Trauzimmer im Ratsraum am Sitz der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen, der 20 Personen Platz bietet.

    Eine wunderbare Kulisse, den Bund für´s Leben zu schließen, bietet auch die Außenstelle des Standesamtes Süpplingen, die Burg in Warberg. Die Burg Warberg liegt am Rande des größten norddeutschen Buchenwaldes, in reizvoller Landschaft am Rande des Elms. Hier steht Ihrer Traumhochzeit nichts im Wege.

    Das Trauzimmer bietet Platz für 20-25 Personen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich das Bekenntnis für´s Leben draußen im Renaissancegarten zu geben.

    Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Süpplingen.

    Trautermine stehen am ersten Samstag im Monat (Verschiebungen aufgrund von Feiertagen) und an jedem Tag in der Woche zur Verfügung.

    Bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab!

    Falls Sie sich mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft auf der Burg Warberg verwöhnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeslehranstalt Warberg

    (05355-961-0).

    Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.

    Bitte benutzen Sie das Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.



    Allgemeine Informationen

    Ob traditionell, romantisch, individuell oder von allem etwas:

    Das Standesamt Süpplingen bietet verschiedene Möglichkeiten den schönsten Tag Ihres Lebens zu begehen.

    Da ist zum einen das Trauzimmer im Ratsraum am Sitz der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen, der 20 Personen Platz bietet.

    Eine wunderbare Kulisse, den Bund für´s Leben zu schließen, bietet auch die Außenstelle des Standesamtes Süpplingen, die Burg in Warberg. Die Burg Warberg liegt am Rande des größten norddeutschen Buchenwaldes, in reizvoller Landschaft am Rande des Elms. Hier steht Ihrer Traumhochzeit nichts im Wege.

    Das Trauzimmer bietet Platz für 20-25 Personen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich das Bekenntnis für´s Leben draußen im Renaissancegarten zu geben.

    Die Terminvergabe erfolgt über das Standesamt Süpplingen.

    Trautermine stehen am ersten Samstag im Monat (Verschiebungen aufgrund von Feiertagen) und an jedem Tag in der Woche zur Verfügung.

    Bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab!

    Falls Sie sich mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft auf der Burg Warberg verwöhnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeslehranstalt Warberg

    (05355-961-0).

    Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.

    Bitte benutzen Sie das Formular - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Nord-Elm

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 15

    38373 Süpplingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05355 697-13

    Telefon Festnetz: 05355 697-0

    E-Mail: verwaltung@samtgemeinde-nord-elm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
    Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
    Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

    Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

    Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder.

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Familienstand ledig

    • Aktuell beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung) nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Dokumente im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

    Familienstand verwitwet

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
    • Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

    Verlobte mit gemeinsamen Kindern

    • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
    • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes KindUrkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis

    Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde

    Familienstand ledig

    • Aktuell beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung) nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Dokumente im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

    Familienstand verwitwet

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
    • Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

    Verlobte mit gemeinsamen Kindern

    • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
    • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes KindUrkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis

    Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde

    Familienstand ledig

    • Aktuell beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung) nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Dokumente im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

    Familienstand verwitwet

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
    • Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

    Verlobte mit gemeinsamen Kindern

    • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
    • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes KindUrkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis

    Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde

    Familienstand ledig

    • Aktuell beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung) nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Dokumente im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

    Familienstand verwitwet

    • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
    • erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Einwohnermeldeamt). Wenn keine Auskunftssperre besteht, kann die Bescheinigung für Bürger/innen der Samtgemeinde Nord-Elm hier im Standesamt erstellt werden).
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
    • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
    • Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht

    Verlobte mit gemeinsamen Kindern

    • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
    • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes KindUrkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis

    Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich:

    Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

    Kosten

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.: Gebühr 50.00 EUR

    Gebühr 50.00 EUR

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Prüfung der Ehefähigkeit : 50,00 EUR

    Eheschließung auf der Burg Warberg : 80,00 EUR

    Prüfung der Ehefähigkeit : 50,00 EUR

    Eheschließung auf der Burg Warberg : 80,00 EUR

    Prüfung der Ehefähigkeit : 50,00 EUR

    Eheschließung auf der Burg Warberg : 80,00 EUR

    Prüfung der Ehefähigkeit : 50,00 EUR

    Eheschließung auf der Burg Warberg : 80,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nord-Elm: Heirat anmelden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Anmeldung der Eheschließung, Eheschließung anmelden, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen, Trauzeugen, Termin, Standesamt, Hochzeit, Hochzeitstag, Heirat, Ehefähigkeit, Heiratsorte, Trauung, Heirat anmelden, Hochzeitsdatum erfragen, Aufgebot bestellen, heiraten, Trauorte, Heiratsdatum, Aufgebot

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de