Ehescheidung
Beschreibung
Bei Scheidungen gilt das Zerrüttungsprinzip. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.
Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn
- die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt,
- die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben
Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Ehegatten müssen sich im Scheidungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Scheidungsantrag auf diesem Weg einreichen.
Wenn ein Ehegatte im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Scheidung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Fehlt es an einem solchen Aufenthalt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden, ist entweder das Amtsgericht des früheren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, wenn einer der Ehegatten in dessen Bezirk noch seinen Lebensmittelpunkt hat. Andernfalls ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner gewöhnlich aufhält.
Über die Einzelheiten informiert Sie Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin.
Ansprechpartner
Amtsgericht Wildeshausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten Montag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Schon im Vorfeld einer Scheidung sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich auch hierbei von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Wiederannahme des alten Namens vor Ehe, Scheidung, Annahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Trennung, Ehe scheiden