Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Beschreibung
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Bürgerservice (7.1)
Beschreibung
In der Abteilung Bürgerservice sind die Aufgaben des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Wohngeldbehörde und der Ausländerbehörde zusammengefasst.
Das Bürgerbüro ist insbesondere für Meldeangelegenheiten, die Beantragung von Ausweisen und Pässen und die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zuständig. Das im Bürgerbüro untergebrachte Fundbüro nimmt von ehrlichen Findern abgegebene Gegenstände in Verwahrung und hält sie für den Eigentümer zur Abholung bereit. Vielleicht finden Sie einen verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.
Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr „Ja-Wort“ besiegelt wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.
Die Wohngeldbehörde hilft Ihnen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung aus eigenen Mitteln aufzubringen und sichert damit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die in der Stadt Cuxhaven lebenden Ausländer und Ausländerinnen und im Rahmen der Familienzusammenführung auch für deutsche Staatsangehörige. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung von Einbürgerungen und allgemeinen Staatsanghörigkeitsangelegenheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und des Standesamtes finden Sie in dem Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1 (ehemaliges EWE-Gebäude). Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Wohngeld und der Ausländerbehörde sind im Rathaus (Altbau) untergebracht.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung Bürgerservice finden Sie auf den folgenden Seiten.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr* * die Ausländerbehörde ist mittwochs geschlossen Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem Recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Kosten
Gebühr für die Ausstellung des EhefähigkeitszeugnissesBetrag (auch bei Ablehnung des Antrages):
EUR 50,00 - Vorkasse: Nein
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf,
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.08.2023
Stichwörter
heimatlos, staatenlos, Ausland, Hochzeit, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter, Heiraten im Ausland, Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, Deutsche Staatsangehörige, Heirat, Ehe, Asylberechtigte, Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Metainformation
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- Ursprungsportal: Ehefähigkeitszeugnis in Cuxhaven