Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Beschreibung
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist.
In einigen Ländern ist die deutsche Verlobte oder der deutsche Verlobte verpflichtet, beim ausländischen Beamten einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für die ausländischen Beamten zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.
Sind beide Eheschließende Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in der gleichen Weise zu prüfen. Es genügt, dass ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide Eheschließende ausgestellt wird, auch wenn die zuständige Stelle nur für eine der eheschließenden Personen zuständig ist.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist.
In einigen Ländern ist die deutsche Verlobte oder der deutsche Verlobte verpflichtet, beim ausländischen Beamten einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für die ausländischen Beamten zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.
Sind beide Eheschließende Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in der gleichen Weise zu prüfen. Es genügt, dass ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide Eheschließende ausgestellt wird, auch wenn die zuständige Stelle nur für eine der eheschließenden Personen zuständig ist.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Ehefähigkeitszeugnis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Haben oder hatten Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Wunstorf, wenden Sie sich an die nebenstehend aufgeführten Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Haben oder hatten Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Wunstorf, wenden Sie sich an die nebenstehend aufgeführten Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-274
E-Mail: Standesamt@wunstorf.de
Kontaktperson
Frau Rodloff
Frau Westenhöfer
Frau Schirrmacher
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Welche Unterlagen vorzulegen sind erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Sämtliche erforderliche Unterlagen/Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen.
Sollten die erforderlichen Unterlagen/Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden.
Welche Unterlagen vorzulegen sind erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.
Sämtliche erforderliche Unterlagen/Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen.
Sollten die erforderlichen Unterlagen/Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 1306 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- § 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem Recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Sobald dem zuständigen Standesamt alle benötigten Unterlagen vorgelegt wurden, kann das Ehefähigkeitszeugnis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt werden.
Sobald dem zuständigen Standesamt alle benötigten Unterlagen vorgelegt wurden, kann das Ehefähigkeitszeugnis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt werden.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten ab Ausstellung.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten ab Ausstellung.
Kosten
Gebühr für die Ausstellung des EhefähigkeitszeugnissesBetrag (auch bei Ablehnung des Antrages):
EUR 50,00 - Vorkasse: Nein
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf,
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO)
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Die Gebühr beträgt 50,00 €.
Die Gebühr beträgt 50,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Personen, die in Deutschland heiraten wollen aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies wird von der zuständigen Behörde des Heimatstaates ausgestellt (z. B. Konsulat/Botschaft).
Personen, die in Deutschland heiraten wollen aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies wird von der zuständigen Behörde des Heimatstaates ausgestellt (z. B. Konsulat/Botschaft).
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Ehefähigkeitszeugnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.08.2023
Stichwörter
heimatlos, staatenlos, Ausland, Hochzeit, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter, Heiraten im Ausland, Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, Deutsche Staatsangehörige, Heirat, Ehe, Asylberechtigte, Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Metainformation
- Ursprungsportal: Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Ursprungsportal: Ehefähigkeitszeugnis in Wunstorf
- Ursprungsportal: Ehefähigkeitszeugnis in Wunstorf