Vorgesehen zum Löschen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Förderung

    Dorfentwicklung Förderung

    Beschreibung

    Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Vorhaben sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen.

    Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.

    Gefördert werden können:

    • Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie investive Vorhaben. Dazu gehören:
      • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
      • Gestaltung dörflicher Freiflächen, Plätze und Ortsränder,
      • Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden,
      • Umnutzung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäuden zu einem anderen Nutzungszweck,
      • Revitalisierung ungenutzter oder leerstehender Gebäude
      • Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
      • Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
      • Schaffung von Mehrfunktionshäusern,
      • Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
    • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • bei sonstigen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine Höchstfördersumme von 50.000 Euro gewährt. Bei einigen der o. g. Vorhaben gibt es auch höhere Fördersummen.

    Die Fördersätze können sich um 5 für private und 10 Prozentpunkte für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Tantzen-Platz 8

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 799-0

    Internet

    Formulare

    ZILE - Verwendungsnachweis Anlage
    ZILE - Verwendungsnachweis
    Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
    Förderantrag ZILE - investive Maßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Das geplante Vorhaben liegt in einem Dorf liegen, das sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befindet. Das Programm wird jährlich fortgeschrieben, d. h. Dörfer scheiden aus und neue werden aufgenommen.
    • Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Dorferneuerung

    Dorferneuerungsplanung Malbergen

    In der Stadt Georgsmarienhütte soll für den ländlichen Ortsteil Malbergen eine Dorferneuerungsplanung durchgeführt werden. Ziele sind

    - Verbesserung des Wohnumfeldes

    - Erhaltung des dörflichen Charakters

    - Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe

    Ländlich geprägte Gemeinden habe es bisweilen in der Vergangenheit versäumt, Planungen für ihre dörflich-landwirtschaftlichen Bereiche eine abgestimmte Konzeption zugrunde zu legen. Die Dorferneuerungsplanung ist ein flexibles Istrument, Entwicklungsziele und Problemlösungen darzustellen, ohne sie gleich rechtsverbindlich festzuschreiben. Der Dorferneuerungsplan ist auch Voraussetzung für eine Maßnahmeförderung.

    Stadtrat und Stadtverwaltung, ein Fach-Ingenieurbüro sowie die Malberger Bürger haben sich im September 2003 getroffen und einen Arbeitskreis ins Leben gerufen. Besonders die Mitwirkung der Malberger Bewohner ist von entscheidender Bedeutung für das Gelingen der Dorferneuerungsplanung. Jeder Bürger ist deshalb zur Mitwirkung aufgerufen - das erfordert keine speziellen Fachkentnisse sondern vordringlich gesunden Menschenverstand. vor allen Dingen kommt es darauf an, dass

    - die Bewohner sich ihren Ortsteil/ihr Dorf genau anschauen

    - darüber nachdenken, was erhalten werden soll und was neu gestaltet werden könnte

    - mit Nachbarn, Freunden und den Ratsvertretern über die Probleme gesprochen wird

    - die Bewohner sich bei Bürgerversammlungen und in Arbeitskreisen zum Thema Dorferneuerung konstruktiv einbringen und mitarbeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dorferneuerung Förderung, Dorferneuerung, Dorfentwicklung, Dorfentwicklung Förderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de