Vorgesehen zum Löschen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Förderung

    Dorfentwicklung Förderung

    Beschreibung

    Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Vorhaben sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen.

    Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.

    Gefördert werden können:

    • Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie investive Vorhaben. Dazu gehören:
      • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
      • Gestaltung dörflicher Freiflächen, Plätze und Ortsränder,
      • Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden,
      • Umnutzung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäuden zu einem anderen Nutzungszweck,
      • Revitalisierung ungenutzter oder leerstehender Gebäude
      • Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
      • Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
      • Schaffung von Mehrfunktionshäusern,
      • Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
    • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • bei sonstigen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine Höchstfördersumme von 50.000 Euro gewährt. Bei einigen der o. g. Vorhaben gibt es auch höhere Fördersummen.

    Die Fördersätze können sich um 5 für private und 10 Prozentpunkte für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 3-4

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 6970-202

    Telefon Festnetz: 05121 6970-0

    E-Mail: poststelle@arl-lw.niedersachsen.de

    Internet

    Formulare

    ZILE - Verwendungsnachweis Anlage
    ZILE - Verwendungsnachweis
    Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
    Förderantrag ZILE - investive Maßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Das geplante Vorhaben liegt in einem Dorf liegen, das sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befindet. Das Programm wird jährlich fortgeschrieben, d. h. Dörfer scheiden aus und neue werden aufgenommen.
    • Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dorfentwicklung, Dorferneuerung Förderung, Dorfentwicklung Förderung, Dorferneuerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de