Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Hinweise für Drochtersen: Denkmalpflege

    Allgemeine Informationen

    Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, hinaus bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.

    Externe Links zu Antragsformularen:

    Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften

    Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege


    Kulturlandschaftsanalyse Altes Land erstellt -
    "Eine Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung"



    Gegenstand des aktuellen vorliegenden Gutachtens ist die Durchführung einer länderübergreifenden Kulturlandschaftsanalyse für das gesamte Alte Land in den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg. Zielsetzung der Untersuchung ist die kulturlandschaftlichen Elemente und Strukturen als Werte des Alten Landes zu erfassen, zu analysieren und einzuordnen. Auf dieser Grundlage sollen die charakteristischen Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale des Alten Landes länderübergreifend stärker bewusst gemacht und in Wert gesetzt werden. Die Ergebnisse sollen in die örtliche Raumplanung einfließen und als Grundlage für touristische Zwecke dienen. Die heutige Schönheit und unverwechselbare Eigenart der Landschaft des Alten Landes ist u.a. hervorgegangen aus einer langen Geschichte. Diese hat ihre Spuren in der Bauarchitektur und der Landnutzung hinterlassen. Eine historisch-geographische Kulturlandschaftsanalyse erfasst diese Spuren in Karten und erläutert deren Zusammenhänge. Zugleich sind die historischen Überlieferungen ein heutiges Kapital für die touristisch-kulturelle Wertschöpfung.

    Die flächendeckenden Karten zum kulturellen Erbe bilden zudem eine Basis und Abwägungsmaterial für die Raumordnung, Kommunalplanung bzw. Fachplanungen und Maßnahmen sowie für Konzeptionen einer touristischen Inwertsetzung der Landschaft des Alten Landes.

    Im Ergebnis wird festgestellt, "das Alte Land ist auf nationaler Ebene eindeutig eine abgrenzbare historische Kulturlandschaft von besonderer Eigenart mit geschützten Denkmälern, historischen Kulturlandelementen und deren Umgebungen. Diese wiederum bilden zusammen die charakteristischen Strukturen des Alten Landes und damit letztlich die Unverwechselbarkeit des Landschaftsbildes in seiner Eigenart" (Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung). Auch wird betont, dass das Alte Land ein historisch kulturlandschaftliches Ergebnis eines europäischen Prozesses der "Hollerkolonisation" ist.

    Das Gutachten wurde 2007 von Dr. Kleefeld und Drs. Burggraff aus Köln im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Hansestadt Hamburg und dem Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, unter Beteiligung des Landkreises Stade und der Gemeinde Jork bzw. Samtgemeinde Lühe, erstellt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Planung, Klimaschutz und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    Fax: 04141 12-1025

    E-Mail: planung@landkreis-stade.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuwendung, Denkmal, Steimker Berg, Kulturdenkmal, Baudenkmal, Denkmalschutz, Denkmal schützen, Förderung, Zuschuss, Erhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de