Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen
Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.
Beschreibung
Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.
Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)
Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals
Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)
Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)
Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.
Externe Links zu Antragsformularen:
Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Kulturlandschaftsanalyse Altes Land
Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.
Externe Links zu Antragsformularen:
Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Kulturlandschaftsanalyse Altes Land
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach
Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach
Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach
Ansprechpartner
Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ipach
Frau Slubowski
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
- Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
- Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
- Ggf. Mitteilung über den Planer
- Vorhabenzeitraum
- Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
- Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
- Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
- Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
- Kontodaten
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Für einen Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung:
- Zeichnungen (bei Auswechslung von Bauteilen eine genaue Darstellung/Zeichnung vom Bestand alt und geplant neu im Vergleich sowie schriftliche Begründung hierzu), ggf. zusätzlich Prospekte und Ansichten
- Fotos
- Kostenvoranschläge
Für einen Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung:
- Zeichnungen (bei Auswechslung von Bauteilen eine genaue Darstellung/Zeichnung vom Bestand alt und geplant neu im Vergleich sowie schriftliche Begründung hierzu), ggf. zusätzlich Prospekte und Ansichten
- Fotos
- Kostenvoranschläge
Formulare
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung
Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung
Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
- Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
- Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
- Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege auf.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege auf.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
- Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
- Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
- Auszahlung
- Prüfung des Verwendungsnachweises
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Die Formulare müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Es darf erst nach Erteilung der Genehmigung mit der Maßnahme begonnen werden.
Die Formulare müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Es darf erst nach Erteilung der Genehmigung mit der Maßnahme begonnen werden.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Für eine Denkmalrechtliche Genehmigung fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.
Für eine Denkmalrechtliche Genehmigung fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege
Vor der Durchführung und Planung einer Maßnahme ist eine Kontaktaufnahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde, der Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege unbedingt erforderlich.
Vor der Durchführung und Planung einer Maßnahme ist eine Kontaktaufnahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde, der Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege unbedingt erforderlich.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022
Stichwörter
Denkmalschutz, Steimker Berg, Zuschuss, Baudenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Erhaltung, Veränderung erhaltenswerter Bau, Denkmal schützen, Zuwendung, Förderung