Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Allgemeine Informationen

    Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.

    Externe Links zu Antragsformularen:

    Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften

    Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

    Kulturlandschaftsanalyse Altes Land



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-6310

    Fax: 04161 501-56399

    E-Mail: fg63@stadt.buxtehude.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Für einen Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung:

    • Zeichnungen (bei Auswechslung von Bauteilen eine genaue Darstellung/Zeichnung vom Bestand alt und geplant neu im Vergleich sowie schriftliche Begründung hierzu), ggf. zusätzlich Prospekte und Ansichten
    • Fotos
    • Kostenvoranschläge

    Formulare

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege auf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Die Formulare müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Es darf erst nach Erteilung der Genehmigung mit der Maßnahme begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Für eine Denkmalrechtliche Genehmigung fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Buxtehude: Denkmalpflege

    Vor der Durchführung und Planung einer Maßnahme ist eine Kontaktaufnahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde, der Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege unbedingt erforderlich.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Zuwendung, Erhaltung, Baudenkmal, Zuschuss, Veränderung erhaltenswerter Bau, Kulturdenkmal, Förderung, Denkmal schützen, Denkmal, Denkmalschutz, Steimker Berg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de