Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen
Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.
Beschreibung
Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.
Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)
Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals
Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)
Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)
Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Ansprechpartner
Landkreis Celle - Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Rösing (Amtsleitung)
Herr Hans-Jürgen Tietje (Stellv. Amtsleitung, Abteilungsleitung)
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
erforderliche Unterlagen
- Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
- Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
- Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
- Ggf. Mitteilung über den Planer
- Vorhabenzeitraum
- Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
- Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
- Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
- Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
- Kontodaten
Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
- Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
- Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
- Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
- Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
- Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
- Auszahlung
- Prüfung des Verwendungsnachweises
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022
Stichwörter
Veränderung erhaltenswerter Bau, Erhaltung, Zuschuss, Zuwendung, Denkmal schützen, Denkmal, Baudenkmal, Denkmalschutz, Förderung, Steimker Berg, Kulturdenkmal