Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Hinweise für Rinteln: Denkmalschutz - Fördermittel/Steuervorteile

    Die Stadt Rinteln ist Untere Denkmalschutzbehörde.

    FÖRDERMITTEL
    Für Maßnahmen an Baudenkmalen und erhaltungswürdigen Gebäuden gewährt die Stadt Rinteln Zuwendungen. Entsprechende Anträge sind bei der Denkmalschutzbehörde zu stellen. Die Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

    Weiterhin stellt auch das Land Niedersachsen Mittel bereit. Die Anträge zur Gewährung von Landesmitteln erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde, welche die Anträge an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege weiterleitet.


    STEUERVORTEILE
    Das Steuerrecht sieht Vergünstigungen für Eigentümer von Kulturdenkmalen vor.

    Begünstigt sind nur Maßnahmen, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind. Die
    Begünstigung wird außerdem nur gewährt, wenn die Denkmalbehörde die Höhe der getätigten Aufwendungen, das Vorliegen der „denkmalrechtlichen“ Voraussetzungen und die Höhe der Höhe der öffentlichen Zuschüsse bescheinigt.

    Weitere Informationen und den Antrag zur Bescheinigung der Maßnahme erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

    Hinweise für Rinteln: Denkmalschutz - Fördermittel/Steuervorteile

    Die Stadt Rinteln ist Untere Denkmalschutzbehörde.

    FÖRDERMITTEL
    Für Maßnahmen an Baudenkmalen und erhaltungswürdigen Gebäuden gewährt die Stadt Rinteln Zuwendungen. Entsprechende Anträge sind bei der Denkmalschutzbehörde zu stellen. Die Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

    Weiterhin stellt auch das Land Niedersachsen Mittel bereit. Die Anträge zur Gewährung von Landesmitteln erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde, welche die Anträge an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege weiterleitet.


    STEUERVORTEILE
    Das Steuerrecht sieht Vergünstigungen für Eigentümer von Kulturdenkmalen vor.

    Begünstigt sind nur Maßnahmen, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind. Die
    Begünstigung wird außerdem nur gewährt, wenn die Denkmalbehörde die Höhe der getätigten Aufwendungen, das Vorliegen der "denkmalrechtlichen" Voraussetzungen und die Höhe der Höhe der öffentlichen Zuschüsse bescheinigt.

    Weitere Informationen und den Antrag zur Bescheinigung der Maßnahme erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

    Hinweise für Rinteln: Denkmalpflege - Denkmalrechtliche Genehmigung/Beratung

    Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) beinhaltet Bestimmungen zum Schutz, zur Pflege und zur wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmalen (Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale).

    Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land Niedersachsen, Denkmalpflegevereinigungen und Denkmalbesitzer sowie die Stadt Rinteln als Untere Denkmalschutzbehörde zusammen.

    Sofern Sie Interesse daran haben, Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde, um die Einzelheiten zu besprechen.


    BERATUNG:
    Der Bauherr hat die Möglichkeit, sich von der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Anschaffung eines Kulturdenkmals oder bei Erhaltungsmaßnahmen beraten zu lassen und Fachkenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters zu nutzen.

    Sofern Sie eine Beratung oder ein Gespräch wünschen, empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.

    DENKMALRECHTLICHE GENEHMIGUNG.
    Gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer

    - ein Kulturdenkmal, verändern, instandsetzen, wiederherstellen oder zerstören will;
    - ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil einer baulichen Gruppe von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will;
    - die Nutzung eines Baudenkmales ändern will;
    - in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

    Die Genehmigung ist vor Ausführung der Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Die Genehmigung wird gebührenfrei erteilt.

    Nur mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Maßnahmen sind zur Erlangung von Fördermitteln und Steuervergünstigungen bescheinigungsfähig. Eine unterbliebene Abstimmung kann nicht mehr nachgeholt werden.
    Weitere Infos siehe unter dem Anliegen:
    "DENKMALPFLEGE-FÖRDERMITTEL/STEUERVORTEILE“

    Als Beauftragte für die Bau- und Kunstdenkmalpflege sind im Landkreis Schaumburg tätig:

    Dipl.-Ing. Manfred Röver
    Am Salinenplatz 3
    31552 Apelern/OT Soldorf
    E-Mail: roever.soldorf@t-online.de

    und

    Dipl.-Ing. Volker Wehmeyer
    Meinser Straße 13
    31675 Bückeburg
    E-Mail: info@bauing-wehmeyer.de
    Internet: www.bauing-wehmeyer.de

    Die Denkmalpflegebeauftragten geben privaten Personen sachkundige Beratung bei geplanten Vorhaben an historischen Gebäuden.

    Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) beinhaltet Bestimmungen zum Schutz, zur Pflege und zur wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmalen (Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale).

    Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land Niedersachsen, Denkmalpflegevereinigungen und Denkmalbesitzer sowie die Stadt Rinteln als Untere Denkmalschutzbehörde zusammen.

    Sofern Sie Interesse daran haben, Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde, um die Einzelheiten zu besprechen.


    BERATUNG:
    Der Bauherr hat die Möglichkeit, sich von der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Anschaffung eines Kulturdenkmals oder bei Erhaltungsmaßnahmen beraten zu lassen und Fachkenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters zu nutzen.

    Sofern Sie eine Beratung oder ein Gespräch wünschen, empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.

    DENKMALRECHTLICHE GENEHMIGUNG.
    Gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer

    - ein Kulturdenkmal, verändern, instandsetzen, wiederherstellen oder zerstören will;
    - ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil einer baulichen Gruppe von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will;
    - die Nutzung eines Baudenkmales ändern will;
    - in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

    Die Genehmigung ist vor Ausführung der Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Die Genehmigung wird gebührenfrei erteilt.

    Nur mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Maßnahmen sind zur Erlangung von Fördermitteln und Steuervergünstigungen bescheinigungsfähig. Eine unterbliebene Abstimmung kann nicht mehr nachgeholt werden.
    Weitere Infos siehe unter dem Anliegen:
    "DENKMALPFLEGE-FÖRDERMITTEL/STEUERVORTEILE"

    Als Beauftragte für die Bau- und Kunstdenkmalpflege sind im Landkreis Schaumburg tätig:

    Dipl.-Ing. Manfred Röver
    Am Salinenplatz 3
    31552 Apelern/OT Soldorf
    E-Mail: roever.soldorf@t-online.de

    und

    Dipl.-Ing. Volker Wehmeyer
    Meinser Straße 13
    31675 Bückeburg
    E-Mail: info@bauing-wehmeyer.de
    Internet: www.bauing-wehmeyer.de

    Die Denkmalpflegebeauftragten geben privaten Personen sachkundige Beratung bei geplanten Vorhaben an historischen Gebäuden.

    Hinweise für Rinteln: Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Allgemeine Informationen

    Stadt Rinteln:

    Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) beinhaltet Bestimmungen zum Schutz, zur Pflege und zur wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmalen (Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale).

    Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land Niedersachsen, Denkmalpflegevereinigungen und Denkmalbesitzer*innen sowie die Stadt Rinteln als "Untere Denkmalschutzbehörde" zusammen.

    Sofern Sie Interesse daran haben, Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die "Untere Denkmalschutzbehörde", um die Einzelheiten zu besprechen.

    Beratung:

    Der*die Bauherr*in hat die Möglichkeit, sich von der "Unteren Denkmalschutzbehörde" bei der Anschaffung eines Kulturdenkmals oder bei Erhaltungsmaßnahmen beraten zu lassen und Fachkenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin zu nutzen.

    Sofern Sie eine Beratung oder ein Gespräch wünschen, empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.

    Denkmalrechtliche Genehmigung:

    Gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer:

    • Ein Kulturdenkmal verändern, instandsetzen, wiederherstellen oder zerstören will
    • Ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil einer baulichen Gruppe von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will
    • Die Nutzung eines Baudenkmales ändern will
    • In der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

    Die Genehmigung ist vor Ausführung der Maßnahme bei der "Unteren Denkmalschutzbehörde" zu beantragen. Die Genehmigung wird gebührenfrei erteilt.

    Nur mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Maßnahmen sind zur Erlangung von Fördermitteln und Steuervergünstigungen bescheinigungsfähig. Eine unterbliebene Abstimmung kann nicht mehr nachgeholt werden.

    Weitere Infos zum Thema finden Sie unter der Dienstleistung:
    Denkmalschutz – Fördermittel / Steuervorteile

    Als Beauftragte für die Bau- und Kunstdenkmalpflege sind im Landkreis Schaumburg tätig:

    • Dipl.-Ing. Manfred Röver
      Am Salinenplatz 3
      31552 Apelern (Ortsteil Soldorf)
      E-Mail: roever.soldorf@t-online.de
    • Dipl.-Ing. Volker Wehmeyer
      Meinser Straße 13
      31675 Bückeburg
      E-Mail: info@bauing-wehmeyer.de
      Internet: www.bauing-wehmeyer.de

    Die Denkmalpflegebeauftragten geben privaten Personen sachkundige Beratung bei geplanten Vorhaben an historischen Gebäuden.



    Allgemeine Informationen

    Stadt Rinteln:

    Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) beinhaltet Bestimmungen zum Schutz, zur Pflege und zur wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmalen (Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale).

    Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land Niedersachsen, Denkmalpflegevereinigungen und Denkmalbesitzer*innen sowie die Stadt Rinteln als "Untere Denkmalschutzbehörde" zusammen.

    Sofern Sie Interesse daran haben, Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die "Untere Denkmalschutzbehörde", um die Einzelheiten zu besprechen.

    Beratung:

    Der*die Bauherr*in hat die Möglichkeit, sich von der "Unteren Denkmalschutzbehörde" bei der Anschaffung eines Kulturdenkmals oder bei Erhaltungsmaßnahmen beraten zu lassen und Fachkenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin zu nutzen.

    Sofern Sie eine Beratung oder ein Gespräch wünschen, empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.

    Denkmalrechtliche Genehmigung:

    Gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer:

    • Ein Kulturdenkmal verändern, instandsetzen, wiederherstellen oder zerstören will
    • Ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil einer baulichen Gruppe von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will
    • Die Nutzung eines Baudenkmales ändern will
    • In der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

    Die Genehmigung ist vor Ausführung der Maßnahme bei der "Unteren Denkmalschutzbehörde" zu beantragen. Die Genehmigung wird gebührenfrei erteilt.

    Nur mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Maßnahmen sind zur Erlangung von Fördermitteln und Steuervergünstigungen bescheinigungsfähig. Eine unterbliebene Abstimmung kann nicht mehr nachgeholt werden.

    Weitere Infos zum Thema finden Sie unter der Dienstleistung:
    Denkmalschutz - Fördermittel / Steuervorteile

    Als Beauftragte für die Bau- und Kunstdenkmalpflege sind im Landkreis Schaumburg tätig:

    • Dipl.-Ing. Manfred Röver
      Am Salinenplatz 3
      31552 Apelern (Ortsteil Soldorf)
      E-Mail: roever.soldorf@t-online.de
    • Dipl.-Ing. Volker Wehmeyer
      Meinser Straße 13
      31675 Bückeburg
      E-Mail: info@bauing-wehmeyer.de
      Internet: www.bauing-wehmeyer.de

    Die Denkmalpflegebeauftragten geben privaten Personen sachkundige Beratung bei geplanten Vorhaben an historischen Gebäuden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (Amt 60)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403215

    Fax: 05751 403601

    E-Mail: bauordnung@rinteln.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2010 (von: Stadt Rinteln Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Rinteln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2019 (von: Webservice, Stadt Rinteln)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Rinteln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Hinweise für Rinteln: Denkmalpflege - Denkmalrechtliche Genehmigung/Beratung

    Sofern Sie konkrete Vorstellungen zur Ausführung einer Maßnahme haben und bereits Unterlagen (Zeichnungen/Beschreibung/Farbvorstellungen) besitzen, können Sie diese zur Beratung gerne mitbringen.

    Der Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung kann unter Verwendung des Formulars der Stadt Rinteln oder formlos gestellt werden.

    Im Antrag sind anzugeben:

    - Name und Anschrift des Grundstückseigentümers
    - Grundstücksbezeichnung des Baudenkmales
    - Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
    - aktuelle Fotos zum Denkmalobjekt

    Je nach Maßnahme können Zeichnungen sowie Angaben zur Farbgebung und zur Materialverwendung notwendig sein.

    Sofern Sie konkrete Vorstellungen zur Ausführung einer Maßnahme haben und bereits Unterlagen (Zeichnungen/Beschreibung/Farbvorstellungen) besitzen, können Sie diese zur Beratung gerne mitbringen.

    Der Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung kann unter Verwendung des Formulars der Stadt Rinteln oder formlos gestellt werden.

    Im Antrag sind anzugeben:

    - Name und Anschrift des Grundstückseigentümers
    - Grundstücksbezeichnung des Baudenkmales
    - Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
    - aktuelle Fotos zum Denkmalobjekt

    Je nach Maßnahme können Zeichnungen sowie Angaben zur Farbgebung und zur Materialverwendung notwendig sein.

    Hinweise für Rinteln: Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Stadt Rinteln:

    Sofern Sie konkrete Vorstellungen zur Ausführung einer Maßnahme haben und bereits Unterlagen (Zeichnungen / Beschreibung / Farbvorstellungen) besitzen, können Sie diese zur Beratung gerne mitbringen.

    Der Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung kann unter Verwendung des Formulars der Stadt Rinteln oder formlos gestellt werden.

    Im Antrag sind anzugeben:

    • Name und Anschrift des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin
    • Grundstücksbezeichnung des Baudenkmales
    • Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
    • Aktuelle Fotos zum Denkmalobjekt

    Je nach Maßnahme können Zeichnungen sowie Angaben zur Farbgebung und zur Materialverwendung notwendig sein.

    Stadt Rinteln:

    Sofern Sie konkrete Vorstellungen zur Ausführung einer Maßnahme haben und bereits Unterlagen (Zeichnungen / Beschreibung / Farbvorstellungen) besitzen, können Sie diese zur Beratung gerne mitbringen.

    Der Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung kann unter Verwendung des Formulars der Stadt Rinteln oder formlos gestellt werden.

    Im Antrag sind anzugeben:

    • Name und Anschrift des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin
    • Grundstücksbezeichnung des Baudenkmales
    • Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
    • Aktuelle Fotos zum Denkmalobjekt

    Je nach Maßnahme können Zeichnungen sowie Angaben zur Farbgebung und zur Materialverwendung notwendig sein.

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Rinteln: Denkmalpflege - Denkmalrechtliche Genehmigung/Beratung

    Die Beratung sowie die denkmalrechtliche Genehmigung sind gebührenfrei.

    Die Beratung sowie die denkmalrechtliche Genehmigung sind gebührenfrei.

    Hinweise für Rinteln: Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Stadt Rinteln:

    Die Beratung sowie die denkmalrechtliche Genehmigung sind gebührenfrei.

    Stadt Rinteln:

    Die Beratung sowie die denkmalrechtliche Genehmigung sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steimker Berg, Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuwendung, Denkmal schützen, Denkmalschutz, Baudenkmal, Erhaltung, Denkmal, Kulturdenkmal, Zuschuss, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)