Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Hinweise für Garbsen: Denkmalpflege

    Die Stadt Garbsen ist als untere Denkmalschutzbehörde für die Baudenkmale im Stadtgebiet zuständig.
    Wir beraten und unterstützen die Denkmaleigentümer bei erforderlichen Genehmigungsverfahren oder bei der Ausstellung einer Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung.
    Im Stadtgebiet Garbsens gibt es über 100 Baudenkmale, die in einer so genannten Denkmalliste aufgeführt sind. Die hierin benannten Gebäude und Gebäudegruppen sind als Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen worden und fallen unter die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.
    Eine Liste der eingetragenen Baudenkmale kann nach vorheriger Absprache bei uns eingesehen werden. Für Interessierte halten wir weiteres Informationsmaterial bereit.

    Ansprechpartner

    Baurecht und Bauberatung -42.4-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Bauberatung gelten folgende Sprechzeiten: Montag: 9 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 15 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05131 707-358

    E-Mail: bauaufsicht@garbsen.de

    Weitere Informationen

    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beratung ohne vorherige Terminabsprache unter Umständen nicht möglich ist. A-Trakt / 4. Etage

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Denkmal schützen, Steimker Berg, Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuschuss, Baudenkmal, Kulturdenkmal, Förderung, Zuwendung, Erhaltung, Denkmal, Denkmalschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de