Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Beschreibung

    Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

    Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

    Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

    Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

    Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

    Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

    Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

    Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Kurze Übersicht über die geltenden denkmalrechtlichen Regelungen in Hannover; Einzelheiten sind dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz zu entnehmen.

    Denkmalschutz und Denkmalpflege sind im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben, die mit Rücksicht auf die Kulturhoheit der Länder in entsprechenden Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind. Für Niedersachsen gilt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der jeweils aktuellen Fassung. Baudenkmale sind demnach bauliche Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

    Erhaltungspflicht

    Denkmaleigentümer/innen sind verpflichtet, ihre Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und gegebenenfalls instand zu setzen.

    Genehmigungsvorbehalt

    Bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmalen stehen ebenso unter einem gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt, wie die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals, die dessen Erscheinungsbild beeinflussen.

    Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Zuständig für die Beratung und die Bearbeitung von denkmalrechtlichen Genehmigungsanträgen ist die Landeshauptstadt Hannover als untere Denkmalschutzbehörde (Stadtdenkmalpflege, E-Mail: 61.36@hannover-stadt.de).

    Persönliche Ansprechpartner beim Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz  

    Kontakt

    Telefon

    E-Mail

    Herr Bartels

    0511 168-48093

    janfelix.bartels@hannover-stadt.de

    Frau Olschner

    0511 168-43585

    sonja.olschner@hannover-stadt.de

    Frau Warnecke

    0511 168-42508

    sabine.warnecke@hannover-stadt.de

    Einen Übersichtsplan zur Gebietsaufteilung der Sachbearbeitung in der Stadtdenkmalpflege finden Sie hier: Ansprechpartner*innen zum Denkmalschutz in Hannover (nach Staddtteilen)

    Mit Fragen zur Inventarisation und Erfassung von Baudenkmalen wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (siehe Adressfeld).

    Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) wirkt als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Denkmalschutzgesetzes mit. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Inventarisation, die Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale und die Führung der Kulturdenkmale in einem Verzeichnis (auch solche baulichen Anlagen, die noch nicht im Denkmalverzeichnis aufgenommen sind, können Baudenkmale nach dem NDSchG sein).

    Wenn Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Verzeichnis der Baudenkmale (gebührenpflichtig) wünschen, wenden Sie sich bitte an den BürgerService Bauen der Landeshauptstadt (siehe Adressfeld).

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-41648

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41650

    E-Mail: bsb@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Hannover - 61.36 - Baupflege und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41501

    E-Mail: 61.36@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
    • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
    • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
    • Ggf. Mitteilung über den Planer
    • Vorhabenzeitraum
    • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
    • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
    • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
    • Kontodaten

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Wenn Sie für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen, werden denkmalrechtliche Fragen im Rahmen der Baugenehmigung behandelt.

    Für einen eigenständigen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung verwenden Sie bitte das Formular "Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung" (siehe unter Anträge & Formulare).

    Zum Antrag gehören neben dem ausgefüllten Formular alle Bauvorlagen, die zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen erforderlich sind (Lageplan, Baupläne mit Kennzeichnung Bestand und Änderung, Fotos, historische Pläne/Fotos, Baubeschreibung, Gutachten).

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
    • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
    • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
    • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
    • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
    • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
    • Auszahlung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Genehmigungspflichtige Maßnahmen an Baudenkmalen und in der Umgebung von Baudenkmalen dürfen erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Die entsprechenden Anträge sind daher frühzeitig einzureichen.

    Bodenfunde, die Kulturdenkmale sein könnten, sind unverzüglich der Stadtdenkmalpflege Hannover oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Die Beratung in Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalrechts sowie die Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Ausgrabungen und Bodenfunde

    Grabungen nach Kulturdenkmalen, die Bergung von Kulturdenkmalen aus Gewässern und die Suche nach Kulturdenkmalen mit technischen Hilfsmitteln sind genehmigungspflichtig. Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht. Zuständig und Adressat für denkmalrechtliche Anträge dieser Art ist ebenfalls die Stadtdenkmalpflege Hannover (s.o.).

    Bodenfunde, die Kulturdenkmale sein könnten, sind unverzüglich der Stadtdenkmalpflege Hannover oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und zu erhalten.

    Fördermöglichkeiten

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen zur Erhaltung von Baudenkmalen, zur sinnvollen Nutzung von Einzeldenkmalen und zur Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes von denkmalgeschützten Gruppen baulicher Anlagen von Denkmaleigentümern steuerlich geltend gemacht werden.

    Die entsprechende gebührenpflichtige Bescheinigung ist bei der Stadtdenkmalpflege zu beantragen.

    Zu weiteren Fördermöglichkeiten geben die Denkmalschutzbehörden Auskunft (Stadtdenkmalpflege und Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege).

    Weitere Infos zum Denkmaschutz und der Denkmalpflege

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Denkmal schützen, Steimker Berg, Veränderung erhaltenswerter Bau, Zuschuss, Baudenkmal, Kulturdenkmal, Förderung, Zuwendung, Erhaltung, Denkmal, Denkmalschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de