Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung
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    Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen: Überprüfung

    Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt

    der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine

    wichtige R

    Beschreibung

    Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Direktzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

    Dabei geht es um drei Bereiche:

    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
    • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

    Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

    Seit dem 01.01.2007 gelten die o.a. Regelungen und einige weitere Regelungen zur Phosphatdüngung auch für Empfänger von bestimmten flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der sog. 2. Säule.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stau 75
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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    Postanschrift

    Postfach 39 49
    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Internet

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    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 16.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

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    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Prämienzahlungen

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024