Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen: Überprüfung
Beschreibung
Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Direktzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Dabei geht es um drei Bereiche:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Seit dem 01.01.2007 gelten die o.a. Regelungen und einige weitere Regelungen zur Phosphatdüngung auch für Empfänger von bestimmten flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der sog. 2. Säule.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Prämienzahlungen