Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen: Überprüfung

    Beschreibung

    Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Direktzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

    Dabei geht es um drei Bereiche:

    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
    • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

    Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

    Seit dem 01.01.2007 gelten die o.a. Regelungen und einige weitere Regelungen zur Phosphatdüngung auch für Empfänger von bestimmten flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der sog. 2. Säule.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Prämienzahlungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de