Bodendenkmalpflege
Beschreibung
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Beschreibung
Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung als untere Bauaufsichtsbehörde ist neben den Bereichen Bauordnung und Kreisplanung auch zuständig für das Aufgabengebiet Immissionsschutz. Es erteilt Baugenehmigungen und prüft entsprechende Verstöße. Verbunden mit der Aufgabe Bauaufsicht ist auch die Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde.
Außerdem ist das Amt als untere Landesplanungsbehörde zuständig für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen sowie Regionalentwicklung. Auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zählt zum Aufgabengebiet.
Als untere Immissionsschutzbehörde ist das Amt verantwortlich für Genehmigungen, die für bestimmte Anlagen erforderlich sind – dazu zählen vor allem Windenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen. Darüber hinaus kümmert sich das Amt für Bauordnung und Kreisplanung um die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes . Dazu gehören unter anderem Brandverhütungsschauen sowie die Abgabe entsprechender Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren.
Der einfachste und schnellste Weg, das Baugenehmigungsverfahren auszulösen, ist der Online-Antrag. Ihnen steht dazu das Online-Antragssystem des Landes Niedersachsen zur Verfügung, in dem Sie das Bauantragsformular ausfüllen und mit allen zugehörigen Anlagen elektronisch beim Landkreis einreichen können. Hier geht es zum Online-Antrag.
In laufenden Baugenehmigungsverfahren können Bauherren den Verfahrensstand über die Bauherrenauskunft einsehen. An baurechtlichen Verwaltungsverfahren Beteiligten (Gemeinden, Entwurfsverfasser etc.) wird die jeweilige Bauakte in der Online-Plattform Bauen zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Baudenkmal, Kulturdenkmal