Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Hinweise für Osterholz: Bodendenkmalpflege

    Allgemeine Informationen

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden oder Wasser verborgen sind oder waren.



    Allgemeine Informationen

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden oder Wasser verborgen sind oder waren.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Hinweise für Osterholz: Bodendenkmalpflege

    Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Osterholz.

    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Osterholz.

    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osterholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930

    Fax: 04791 930-1099

    E-Mail: info@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Bodendenkmalpflege

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024