Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.

    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-0

    Fax: 05721 703-1590

    E-Mail: bauaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Schaumburg - Denkmalschutz / Baudenkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege

    Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.


    Weitere Hinweise und Formulare erhalten Sie unter Kulturdenkmal - Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Generell sind ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen, die bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des NDSchG auch in geringer Menge meldepflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie ( Tel. 05722/9566-15 oder Email: lau@schaumburgerlandschaft.de ) und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

    Bemerkungen

    Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Baudenkmal, Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de