Bodendenkmalpflege
Beschreibung
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Krems
Zuständig für
- Sonstiges: Anordnungen und Widerspruchsverfahren
E-Mail: bauverwaltung.63@landkreis-schaumburg.de
Telefon Festnetz: +49 5721 7031514
Fax: +49 5721 7031590
Denkmalschutz / Baudenkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Böger
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege
Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
Weitere Hinweise und Formulare erhalten Sie unter Kulturdenkmal - Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
Weitere Hinweise und Formulare erhalten Sie unter Kulturdenkmal - Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Generell sind ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen, die bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des NDSchG auch in geringer Menge meldepflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie ( Tel. 05722/9566-15 oder Email: lau@schaumburgerlandschaft.de ) und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Generell sind ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen, die bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des NDSchG auch in geringer Menge meldepflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie ( Tel. 05722/9566-15 oder Email: lau@schaumburgerlandschaft.de ) und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Weitere Informationen
Hinweise für Lindhorst: Bodendenkmalpflege
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Baudenkmal, Kulturdenkmal
Metainformation
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- Ursprungsportal: Bodendenkmalpflege in Nenndorf
- Ursprungsportal: Bodendenkmalpflege in Eilsen
- Ursprungsportal: Bodendenkmalpflege in Nienstädt
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- Ursprungsportal: Bodendenkmalpflege in Auetal
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