Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Hinweise für Obernkirchen: Bodendenkmalpflege

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.

    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.

    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-0

    Fax: 05721 703-1590

    E-Mail: bauaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Denkmalschutz / Baudenkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Obernkirchen: Bodendenkmalpflege

    Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.


    Weitere Hinweise und Formulare erhalten Sie unter Kulturdenkmal - Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.


    Weitere Hinweise und Formulare erhalten Sie unter Kulturdenkmal - Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Obernkirchen: Bodendenkmalpflege

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Generell sind ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen, die bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des NDSchG auch in geringer Menge meldepflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie ( Tel. 05722/9566-15 oder Email: lau@schaumburgerlandschaft.de ) und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Generell sind ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen, die bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des NDSchG auch in geringer Menge meldepflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie ( Tel. 05722/9566-15 oder Email: lau@schaumburgerlandschaft.de ) und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Baudenkmal, Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation