Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Twistringen - Fachbereich III - Bau & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 14

    27239 Twistringen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04243 413-200

    Telefon Festnetz: 04243 413-0

    E-Mail: c.werft@twistringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Bodendenkmalpflege

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Baudenkmal, Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de