Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vor dem Hannoverschen Tor 27

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-361

    Fax: 05136 898-372

    E-Mail: bauordnung@burgdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Baudenkmal, Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de