Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme

    Bodendenkmalpflege

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

    Hinweise für Barsinghausen: Bodendenkmalpflege

    Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Barsinghausen.


    Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Für Barsinghausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Baudenkmal, Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de