Gesetzlicher Biotopschutz
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Niedersachsen sind die folgenden Biotoptypen durch § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
- offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
- Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
- magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.
Zudem werden gemäß § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) folgende Biotoptypen unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:
- hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland,
- Bergwiesen,
- mesophiles Grünland,
- Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und
- Erdfälle.
Der Schutz weiterer Biotope kann sich aus besonderen Rechtsvorschriften zum Schutz bestimmter Gebiete ergeben.
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Lebensräume mit ihrer typischen Flora und Fauna führen können, sind verboten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Die gesetzlich geschützten Biotope werden von der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt erfasst und in einem Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft registriert. Die Eintragung in dieses Verzeichnis wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben. Die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte führen Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann dieses Verzeichnis und die Auszüge gemäß § 14 NAGBNatSchG einsehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Umweltamt
Beschreibung
Dem Umweltamt des Landkreis Uelzen obliegt der Vollzug des Umweltrechts. Die folgenden Oberbegriffe geben einen Überblick auf die Aufgabenbereiche des Umweltamtes.
> Natur und Wald (Untere Naturschutz- und Waldbehörde)
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegen die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.
Eine zentrale Aufgabe der Unteren Waldbehörde ist es, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Erholung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.
> Wasser und Abwasser (Untere Wasserbehörde)
Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).
> Abfall und Bodenschutz (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde)
Der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.
> NaturschutzStiftung des Landkreises Uelzen
> Klimaschutzkoordination
Hinter den Oberbegriffen liegen sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen bereit.
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1761
29507 Uelzen
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau U. Meyer-Bohlen
Frau S. Pfeifer
Frau I. Lindemann
Frau H. Engelhardt
Herr R. Bachmann
Frau C. Voß-Führer
Frau L. Härig
Frau G. Kupke
Frau V. Vorwald
Herr S. Fritsch
Frau E. Kayatz
Herr D. Sundag
Herr S. Marks
Frau L. Lambers
Frau A. Eggers (Klimaschutzmanagerin)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erfassung von Biotopen erfolgt auf der Grundlage des "Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen", der vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) herausgegeben wird. Auf den Internetseiten des NLWKN finden Sie neben weiteren Informationen auch Fotos zu den geschützten und weiteren Biotoptypen. Ausführlich werden die geschützten Biotope in Heft 3/2010 des Informationsdienstes Naturschutz behandelt.
Ob ein Grundstück oder ein bestimmter Lebensraum dem besonderen gesetzlichen Biotopschutz unterliegt und welche Auflagen daraus ggf. folgen, kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
Der NLWKN berät durch die Betriebsstelle Hannover/ Hildesheim in grundsätzlichen Fragen der Biotopkartierung und des Biotopschutzes.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsschutz