Biotop Schutz

    Gesetzlicher Biotopschutz

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Beschreibung

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Niedersachsen sind die folgenden Biotoptypen durch § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt:

    • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
    • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
    • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
    • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
    • offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
    • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
    • magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.

    Zudem werden gemäß §  24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) folgende Biotoptypen unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

    • hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland,
    • Bergwiesen,
    • mesophiles Grünland,
    • Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und
    • Erdfälle.

    Der Schutz weiterer Biotope kann sich aus besonderen Rechtsvorschriften zum Schutz bestimmter Gebiete ergeben.

    Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Lebensräume mit ihrer typischen Flora und Fauna führen können, sind verboten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

    Die gesetzlich geschützten Biotope werden von der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt erfasst und in einem Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft registriert. Die Eintragung in dieses Verzeichnis wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben. Die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte führen Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann dieses Verzeichnis und die Auszüge gemäß § 14 NAGBNatSchG einsehen.

    Hinweise für Stade: Besonders geschützte Biotope

    Allgemeine Informationen

    770 Kleinbiotope im Schwingetal

    © Landkreis Stade / Christian SchmidtAuch auf teils kleinen, inselartig in der Landschaft verteilten Flächen, können sich Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen entwickeln und erhalten. Allein im Landschaftsschutzgebiet Schwingetal zwischen Mulsum und Stade haben Gutachter 770 solcher Biotope gefunden, darunter Sümpfe, Schilfflächen, Weidengebüsche und feuchte Wiesen.

    Viele der im Schwingetal auf einer Fläche von rund 1700 Hektar erfassten Biotope sind nur wenige Quadratmeter groß, das größte Biotop hat mit sechs Hektar Fläche die Ausmaße von mehreren Fußballfeldern. Insgesamt bringen es die 770 Biotope im Schwingetal auf 416 Hektar und spielen damit eine wichtige Rolle in der Natur. Seltene Arten wie etwa bestimmte Libellen benötigen zum Beispiel ein Netz von Kleingewässern, um in der stark genutzten Landschaft überleben zu können.



    Allgemeine Informationen

    770 Kleinbiotope im Schwingetal

    © Landkreis Stade / Christian SchmidtAuch auf teils kleinen, inselartig in der Landschaft verteilten Flächen, können sich Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen entwickeln und erhalten. Allein im Landschaftsschutzgebiet Schwingetal zwischen Mulsum und Stade haben Gutachter 770 solcher Biotope gefunden, darunter Sümpfe, Schilfflächen, Weidengebüsche und feuchte Wiesen.

    Viele der im Schwingetal auf einer Fläche von rund 1700 Hektar erfassten Biotope sind nur wenige Quadratmeter groß, das größte Biotop hat mit sechs Hektar Fläche die Ausmaße von mehreren Fußballfeldern. Insgesamt bringen es die 770 Biotope im Schwingetal auf 416 Hektar und spielen damit eine wichtige Rolle in der Natur. Seltene Arten wie etwa bestimmte Libellen benötigen zum Beispiel ein Netz von Kleingewässern, um in der stark genutzten Landschaft überleben zu können.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Aufgaben des Bereiches Naturschutz ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung und aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Ziel der Arbeit des Bereiches Naturschutz ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Gleichzeitig ist der Wald zu erhalten, seine Fläche im Landkreis Stade möglichst zu vergrößern und seine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Gerne stehen wir allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Stade als Ansprechpartner zu Naturschutz- und Waldfragen zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erfassung von Biotopen erfolgt auf der Grundlage des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“, der vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) herausgegeben wird. Auf den Internetseiten des NLWKN finden Sie neben weiteren Informationen auch Fotos zu den geschützten und weiteren Biotoptypen. Ausführlich werden die geschützten Biotope in Heft 3/2010 des Informationsdienstes Naturschutz behandelt.

    Ob ein Grundstück oder ein bestimmter Lebensraum  dem besonderen gesetzlichen Biotopschutz unterliegt und welche Auflagen daraus ggf. folgen, kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
    Der NLWKN berät durch die Betriebsstelle Hannover/ Hildesheim in grundsätzlichen Fragen der Biotopkartierung und des Biotopschutzes.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)