Gesetzlicher Biotopschutz
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Niedersachsen sind die folgenden Biotoptypen durch § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
- offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
- Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
- magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.
Zudem werden gemäß § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) folgende Biotoptypen unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:
- hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland,
- Bergwiesen,
- mesophiles Grünland,
- Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und
- Erdfälle.
Der Schutz weiterer Biotope kann sich aus besonderen Rechtsvorschriften zum Schutz bestimmter Gebiete ergeben.
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Lebensräume mit ihrer typischen Flora und Fauna führen können, sind verboten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Die gesetzlich geschützten Biotope werden von der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt erfasst und in einem Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft registriert. Die Eintragung in dieses Verzeichnis wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben. Die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte führen Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann dieses Verzeichnis und die Auszüge gemäß § 14 NAGBNatSchG einsehen.
Hinweise für Garbsen: Biotopschutz
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Niedersachsen sind die folgenden Biotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:
- Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Bergwiesen, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
- unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder,
- Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Bereich der Küste und der tidebeeinflussten Flussläufe,
- natürliche Höhlen und Erdfälle.
Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der einzelnen Arten im Zentrum der Bemühungen. Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (Wattenmeer, Hochmoore, Seen, Flüsse, Wälder, Felsen usw.), als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Feuchtwiesen, Wallhecken.
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Niedersachsen sind die folgenden Biotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:
- Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Bergwiesen, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
- unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder,
- Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Bereich der Küste und der tidebeeinflussten Flussläufe,
- natürliche Höhlen und Erdfälle.
Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der einzelnen Arten im Zentrum der Bemühungen. Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (Wattenmeer, Hochmoore, Seen, Flüsse, Wälder, Felsen usw.), als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Feuchtwiesen, Wallhecken.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Garbsen: Biotopschutz
Ob ein Biotop einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, können Sie bei der Abt. Stadtgrün erfragen.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Sie als Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berät durch die Betriebsstelle Hannover/Hildesheim in grundsätzlichen landesweiten Fragen der Eingriffsregelung, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Strategischen Umweltprüfung (SUP) sowie der Landschaftsplanung und bei Naturschutzbeiträgen zur räumlichen Gesamtplanung. Dazu gehört auch die Erstellung von Arbeitshilfen.
Alle vier Betriebsstellen des Geschäftsbereiches Naturschutz beraten bei Einzelvorhaben von überregionaler Bedeutung aus den Bereichen Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP und SUP.
Ob ein Biotop einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, können Sie bei der Abt. Stadtgrün erfragen.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Sie als Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berät durch die Betriebsstelle Hannover/Hildesheim in grundsätzlichen landesweiten Fragen der Eingriffsregelung, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Strategischen Umweltprüfung (SUP) sowie der Landschaftsplanung und bei Naturschutzbeiträgen zur räumlichen Gesamtplanung. Dazu gehört auch die Erstellung von Arbeitshilfen.
Alle vier Betriebsstellen des Geschäftsbereiches Naturschutz beraten bei Einzelvorhaben von überregionaler Bedeutung aus den Bereichen Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP und SUP.
Ansprechpartner
36.24 - Team Naturschutz West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621054
E-Mail: naturschutz@region-hannover.de
Weitere Informationen
36.25 - Team Naturschutz Ost
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621054
E-Mail: naturschutz@region-hannover.de
Weitere Informationen
Stadtgrün, Klima-, Umwelt- und Naturschutz -43.1-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05131 707-374
E-Mail: naturschutz@garbsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erfassung von Biotopen erfolgt auf der Grundlage des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“, der vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) herausgegeben wird. Auf den Internetseiten des NLWKN finden Sie neben weiteren Informationen auch Fotos zu den geschützten und weiteren Biotoptypen. Ausführlich werden die geschützten Biotope in Heft 3/2010 des Informationsdienstes Naturschutz behandelt.
Ob ein Grundstück oder ein bestimmter Lebensraum dem besonderen gesetzlichen Biotopschutz unterliegt und welche Auflagen daraus ggf. folgen, kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
Der NLWKN berät durch die Betriebsstelle Hannover/ Hildesheim in grundsätzlichen Fragen der Biotopkartierung und des Biotopschutzes.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsschutz