Bildungsurlaub: Gewährung
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Ansprechpartner
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Lärchenstraße
Linie:- Bus: 121
Postfachadresse
Postfach 473
30004 Hannover
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 30 03 30-10
Fax: 0511 30 03 30-40
Fax: 0511 30 03 30-81
E-Mail: info@aewb-nds.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anhörungsfrist: 2 Monate (vor Beginn der Veranstaltung)
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Arbeitsfreistellung