Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub: Gewährung

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

    Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.

    Ansprechpartner

    Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bödekerstraße 18

    30161 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lärchenstraße
      Linie:
      • Bus: 121
    Postfachadresse

    Postfach 473

    30004 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30 03 30-10

    Fax: 0511 30 03 30-40

    Fax: 0511 30 03 30-81

    E-Mail: info@aewb-nds.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Anreise mit dem PKW nicht empfohlen, da Parkplätze nur beschränkt zur Verfügung stehen, Umweltzone

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anhörungsfrist: 2 Monate (vor Beginn der Veranstaltung)

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arbeitsfreistellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de