Bibliothek
Beschreibung
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Westerholt, Kirche
Linie:- Bus: 378, 314
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alma Hinrichs
Herr Heiko Reinsdorf
Herr Ralf Haak
Frau Silvia Lehmann
Herr Heiko Wolfram
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.
Kosten
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Bücherei, Bücher, Fahrbibliothek, Bildung, Ausleihe