Bibliothek

    Bibliothek

    Beschreibung

    Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

    Voraussetzungen:
    Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rhede (Ems) - Hauptamt/Schule/Kultur

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1134

    26898 Rhede (Ems)

    Hausanschrift

    Gerhardyweg 1

    26899 Rhede (Ems)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhede (Ems), Markt
      Linie:
      • Bus: 611

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04964 9182-29

    Telefon Festnetz: 04964 9182-26

    Telefon Festnetz: 04964 9182-22

    Fax: 04964 9182-40

    E-Mail: hauptamt@rhede-ems.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00

    Bankinstitut: Emsländische Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.

    Kosten

    Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrbibliothek, Bücherei, Ausleihe, Bücher, Bildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English