• Bunde (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Betreuungsverfügung

Betreuungsrecht

Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

Beschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt

Adresse

Hausanschrift

Jahnstraße 4

26789 Leer

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0491 926-1102

Fax: 0491 926-1140

E-Mail: gesundheitsamt@lkleer.de

Bankverbindung

Landkreis Leer

Empfänger: Landkreis Leer

IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

BIC: BRLADE21LER

Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

Version

Technisch erstellt am 21.03.2014

Technisch geändert am 29.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Unterstützende Institutionen

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Gericht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsrecht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024