Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle

    Allgemeine Informationen

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
    Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.

    Was sollte ich noch wissen?
    Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre „Betreuungsrecht“. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.

    Vorsorgevollmacht

    Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.

    Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.

    Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

    Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.

    Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
    Tel. 04451 / 953-492

    Aktionen der Betreuungsstelle:

    Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.

    Termine:

    22.02.2024

    27.03.2024 (ausnahmsweise Mittwoch)

    25.04.2024

    23.05.2024

    27.06.2024

    22.08.2024

    26.09.2024

    24.10.2024

    28.11.2024

    Sprechzeiten:

    Gesundheitsamt Jever

    Termine nach Vereinbarung

    Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:

    Frau Allmers
    Tel.  04461 / 919-7224

    Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Sande, Wangerooge und Wangerland ist:

    Frau Potthast
    Tel.  04461 / 919-7282

    Kreisamt – im Verwaltungsneubau 
    Schlosserplatz 3
    26441 Jever

    Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)

    nach Vereinbarung

    Ihre Ansprechpartnerinnen für Varel sind:

    Frau Beßler
    Tel. 04451 / 953-506

    Frau Wilken-Johannes
    Tel. 04451 / 953-450

    Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:

    Frau Schuster
    Tel. 04451 / 953-499

    Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:

    • Amtsgericht Jever
      - Betreuungsgericht -
      Schloßstr. 1-2
      26441 Jever
      Tel.: 04461/945-0
      (zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge)
    • Amtsgericht Varel
      - Betreuungsgericht -
      Schloßplatz 7
      26316 Varel
      Tel.: 04451/9677-0
      (zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)


    Allgemeine Informationen

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
    Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.

    Was sollte ich noch wissen?
    Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre "Betreuungsrecht". Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.

    Vorsorgevollmacht

    Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.

    Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.

    Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

    Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.

    Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
    Tel. 04451 / 953-492

    Aktionen der Betreuungsstelle:

    Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.

    Termine:

    22.02.2024

    27.03.2024 (ausnahmsweise Mittwoch)

    25.04.2024

    23.05.2024

    27.06.2024

    22.08.2024

    26.09.2024

    24.10.2024

    28.11.2024

    Sprechzeiten:

    Gesundheitsamt Jever

    Termine nach Vereinbarung

    Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:

    Frau Allmers
    Tel. 04461 / 919-7224

    Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Sande, Wangerooge und Wangerland ist:

    Frau Potthast
    Tel. 04461 / 919-7282

    Kreisamt - im Verwaltungsneubau
    Schlosserplatz 3
    26441 Jever

    Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)

    nach Vereinbarung

    Ihre Ansprechpartnerinnen für Varel sind:

    Frau Beßler
    Tel. 04451 / 953-506

    Frau Wilken-Johannes
    Tel. 04451 / 953-450

    Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:

    Frau Schuster
    Tel. 04451 / 953-499

    Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:

    • Amtsgericht Jever
      - Betreuungsgericht -
      Schloßstr. 1-2
      26441 Jever
      Tel.: 04461/945-0
      (zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge)
    • Amtsgericht Varel
      - Betreuungsgericht -
      Schloßplatz 7
      26316 Varel
      Tel.: 04451/9677-0
      (zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8820

    E-Mail: gesundheit@friesland.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle

    Generell fallen keine Gebühren an. Aber auf Wunsch können Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten ausgestellt werden. Dafür werden Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben.

    Generell fallen keine Gebühren an. Aber auf Wunsch können Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten ausgestellt werden. Dafür werden Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)