Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre „Betreuungsrecht“. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Vorsorgevollmacht
Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.
Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.
Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
Tel. 04451 / 953-492
Aktionen der Betreuungsstelle:
Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.
Termine:
22.02.2024
27.03.2024 (ausnahmsweise Mittwoch)
25.04.2024
23.05.2024
27.06.2024
22.08.2024
26.09.2024
24.10.2024
28.11.2024
Sprechzeiten:
Gesundheitsamt Jever
Termine nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:
Frau Allmers
Tel. 04461 / 919-7224
Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Sande, Wangerooge und Wangerland ist:
Frau Potthast
Tel. 04461 / 919-7282
Kreisamt – im Verwaltungsneubau
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)
nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerinnen für Varel sind:
Frau Beßler
Tel. 04451 / 953-506
Frau Wilken-Johannes
Tel. 04451 / 953-450
Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:
Frau Schuster
Tel. 04451 / 953-499
Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:
- Amtsgericht Jever
- Betreuungsgericht -
Schloßstr. 1-2
26441 Jever
Tel.: 04461/945-0
(zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge) - Amtsgericht Varel
- Betreuungsgericht -
Schloßplatz 7
26316 Varel
Tel.: 04451/9677-0
(zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre "Betreuungsrecht". Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Vorsorgevollmacht
Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.
Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.
Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
Tel. 04451 / 953-492
Aktionen der Betreuungsstelle:
Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.
Termine:
22.02.2024
27.03.2024 (ausnahmsweise Mittwoch)
25.04.2024
23.05.2024
27.06.2024
22.08.2024
26.09.2024
24.10.2024
28.11.2024
Sprechzeiten:
Gesundheitsamt Jever
Termine nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:
Frau Allmers
Tel. 04461 / 919-7224
Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Sande, Wangerooge und Wangerland ist:
Frau Potthast
Tel. 04461 / 919-7282
Kreisamt - im Verwaltungsneubau
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)
nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerinnen für Varel sind:
Frau Beßler
Tel. 04451 / 953-506
Frau Wilken-Johannes
Tel. 04451 / 953-450
Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:
Frau Schuster
Tel. 04451 / 953-499
Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:
- Amtsgericht Jever
- Betreuungsgericht -
Schloßstr. 1-2
26441 Jever
Tel.: 04461/945-0
(zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge) - Amtsgericht Varel
- Betreuungsgericht -
Schloßplatz 7
26316 Varel
Tel.: 04451/9677-0
(zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dipl.Soz.arb/Soz.päd. Allmers
Frau Beßler
Frau Haupt
Frau Schuster
Frau Wilken-Johannes
Frau Potthast
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Antrag auf Eintragung einer vorhandenen oder mehrerer vorhandener Vorsorgeangelegenheit/-en
Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle
Generell fallen keine Gebühren an. Aber auf Wunsch können Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten ausgestellt werden. Dafür werden Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben.
Generell fallen keine Gebühren an. Aber auf Wunsch können Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten ausgestellt werden. Dafür werden Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Friesland: Betreuungsstelle
- Info-Mappe Betreuung
- Zeitungsartikel Redufix-Studie
- Vortrag Prof. Dr. Doris Bredthauer vom 10.11.2014
- Betreuungsinformationen Justiz NiedersachsenInformationsportal der Justiz Niedersachsen zum Betreuungsrecht.
- Formularserver Betreuungen Justiz NiedersachsenFormulare zum Betreuungsrecht
- Betreuungsinformationen Bundesministerium der Justiz
- Informationen für BetreuuerInnenInformationsseite BtPrax
- Arbeitshilfen und Vordrucke für Betreuer
- Zeitungsartikel Redufix-Studie
- Informationen für BetreuuerInnenInformationsseite BtPrax
- Betreuungsinformationen Justiz NiedersachsenInformationsportal der Justiz Niedersachsen zum Betreuungsrecht.
- Arbeitshilfen und Vordrucke für Betreuer
- Vortrag Prof. Dr. Doris Bredthauer vom 10.11.2014
- Info-Mappe Betreuung
- Formularserver Betreuungen Justiz NiedersachsenFormulare zum Betreuungsrecht
- Betreuungsinformationen Bundesministerium der Justiz
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht