Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus, Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    Fax: 0581 82-445(Fax Landkreis Uelzen)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

    Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

    Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.     


    Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:

    • AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
    • Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
    • Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
    • Aufsicht über Heilpraktiker
    • Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
    • Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
    • Beratung für Eltern
    • Beratung zu Reisemedizin
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    • Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
    • Erfassung und Aufsicht der Hebammen
    • Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
    • Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
    • Infektionsschutz
    • Jugendzahnpflege
    • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    • Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
    • Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
    • Schuleingangsuntersuchungen
    • Tuberkuloseberatung
    • Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
    • Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
    • Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
    • Überwachung der Trinkwasserqualität
    • Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
    • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Rahlande 15

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)

    Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de