Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Stade: Betreuungsstelle

    Allgemeine Informationen

    Betreuungsverein Stade

    Weitere Informationen zur Interessensbekundung unter: Anerkennung als BerufsbetreuerIn 



    Allgemeine Informationen

    Betreuungsverein Stade

    Weitere Informationen zur Interessensbekundung unter: Anerkennung als BerufsbetreuerIn



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Stade: Betreuungsstelle

    Melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Geschäftszimmer bei:

    Frau Hoppe

    Telefon: 04141 12-5357

    Frau Sander

    Telefon: 04141 12-5351 (Mo-Fr, 8-12 Uhr)

    Telefax: 04141 12-5359

    E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-stade.de

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Donnerstag: 08.00 bis 17:00 Uhr

    Amt für Gesundheit

    Betreuungsstelle

    Heckenweg 7

    21680 Stade

    Melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Geschäftszimmer bei:

    Frau Hoppe

    Telefon: 04141 12-5357

    Frau Sander

    Telefon: 04141 12-5351 (Mo-Fr, 8-12 Uhr)

    Telefax: 04141 12-5359

    E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-stade.de

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Donnerstag: 08.00 bis 17:00 Uhr

    Amt für Gesundheit

    Betreuungsstelle

    Heckenweg 7

    21680 Stade

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Heckenweg 7

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5300

    Fax: 04141 12-5313

    E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Stade: Betreuungsstelle

    Bei einer Beglaubigung der Vollmacht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

    Bei einer Beglaubigung der Vollmacht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Stade: Betreuungsstelle

    Eine Beglaubigung der Vollmacht ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bei der Betreuungsstelle möglich.

    Eine Beglaubigung der Vollmacht ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bei der Betreuungsstelle möglich.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)