Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Hinweise für Stade: Betreuungsstelle
Weitere Informationen zur Interessensbekundung unter: Anerkennung als BerufsbetreuerIn
Weitere Informationen zur Interessensbekundung unter: Anerkennung als BerufsbetreuerIn
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Hinweise für Stade: Betreuungsstelle
Melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Geschäftszimmer bei:
Frau Hoppe
Telefon: 04141 12-5357
Frau Sander
Telefon: 04141 12-5351 (Mo-Fr, 8-12 Uhr)
Telefax: 04141 12-5359
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-stade.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 17:00 Uhr
Amt für Gesundheit
Betreuungsstelle
Heckenweg 7
21680 Stade
Melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Geschäftszimmer bei:
Frau Hoppe
Telefon: 04141 12-5357
Frau Sander
Telefon: 04141 12-5351 (Mo-Fr, 8-12 Uhr)
Telefax: 04141 12-5359
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-stade.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 17:00 Uhr
Amt für Gesundheit
Betreuungsstelle
Heckenweg 7
21680 Stade
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hoppe
Fax: 04141 12-5359
Telefon Festnetz: 04141 12-5357
Frau Sander
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Stade: Betreuungsstelle
Bei einer Beglaubigung der Vollmacht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Bei einer Beglaubigung der Vollmacht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Stade: Betreuungsstelle
Eine Beglaubigung der Vollmacht ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bei der Betreuungsstelle möglich.
Eine Beglaubigung der Vollmacht ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bei der Betreuungsstelle möglich.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Stade: Betreuungsstelle
- Vollmacht und BetreuungsverfügungVollmacht und Betreuungsverfügung 13.01.2016
- Hinweise zur Vorsorgevollmacht
- Hinweise Patientenverfügung
- Broschüre Betreuungsrecht
- Anerkennung Berufsbetreuer
- Vollmacht und BetreuungsverfügungVollmacht und Betreuungsverfügung 13.01.2016
- Hinweise Patientenverfügung
- Anerkennung Berufsbetreuer
- Hinweise zur Vorsorgevollmacht
- Broschüre Betreuungsrecht
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht