Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle

    Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz

    Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann notwendig werden, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht selbst regeln kann. Das zuständige Betreuungsgericht prüft auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen, ob ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter zu bestellen ist. Auch Dritte können beim Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren anregen.

    Das Betreuungsrecht soll in erster Linie Schutz und Fürsorge gewährleisten und zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung der Betroffenen erhalten. Das Betreuungsgericht legt daher Aufgabenkreise, in denen eine gesetzliche Vertretung durch einen Betreuenden notwendig ist, im Einzelnen fest. Die Wünsche und Vorstellungen betroffener Menschen sollen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.

    Gegen den freien Willen Betroffener darf eine rechtliche Betreuung nicht eingerichtet werden.  

    Aufgaben der Betreuungsstelle

    Die Betreuungsstelle ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Sie ist am Betreuungsverfahren zu beteiligen, unterstützt das Betreuungsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts und schlägt einen geeigneten Betreuenden vor. Sie ist außerdem zuständig für die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen wie Vorführungen und Unterbringungen. Eigene Beschwerderechte hat sie gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts.

    Darüber hinaus informiert die Betreuungsstelle über Möglichkeiten der Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie nimmt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache und gegen eine Gebühr i.H.v. jeweils 10 € auch Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten vor.

    Ferner vermittelt die Betreuungsstelle bei Bedarf andere, einer Betreuung vorgehende Hilfen. Sie berät und unterstützt Betroffene und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie übernimmt in besonderen Fällen auch selbst rechtliche Betreuungen.

    Nicht zuletzt leistet die Betreuungsstelle Querschnittsarbeit durch Aufklärung, Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Visselhövede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle

    Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

    In gesunden Tagen kann der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorgebeugt oder deren Ausgestaltung maßgeblich mitbestimmt werden.

    Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauenspersonen bevollmächtigt, umfassend oder in Teilbereichen stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln.

    In einer Betreuungsverfügung können Wünsche zur Auswahl des Betreuendes oder zur Wahrnehmung der Betreuung festgehalten werden.

    Für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit kann mit einer Patientenverfügung festgelegt werden, ob und wie Ärzte in bestimmten Situationen behandeln sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Betreuungsstelle

    Entsprechende Formulare und allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Jusitziministeriums und auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

    Für weitergehende Fragen steht neben der Betreuungsstelle auch der AWO Betreuungsverein e.V. zur Verfügung.
    Rechtsberatung im Einzelfall erteilen Rechtsanwälte und Notare.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de