Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Lüneburg: Bitte beachten Sie

    Für die Umsetzung des Betreuungsrechts sind die örtlichen Amtsgerichte und Betreuungsstellen zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 54 Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Betreuungsstelle ist Montag und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für kurze Anfragen aufsuchbar. Für Vollmachtsbeglaubigungen vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch immer einen Termin. Die nachfolgenden Sprech- und Öffnungszeiten sind nur telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!!! BAföG: Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Elterngeld: Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Unterhaltsvorschusskasse / Vaterschaftsanerkennung / Vormundschaft: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Beistandschaft: Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Freitag 8.30 - 12.00 Für alle Teams darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Beurkundungen oder Beglaubigungen vereinbaren Sie bitte immer einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1253(Sekretariat Frau Wollschläger)

    E-Mail: jugend.familie@landkreis-lueneburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüneburg: Bitte beachten Sie

    Weitere Informationen erfahren Sie auch unter folgenden LINKS:

    Vorlage einer Betreuungsanregung und einer Vorsorgevollmacht

    http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html(Eine Broschüre der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Hamburg zum Download)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128410/wegweiser-betreuungsrecht.htmlNützliche Informationen der Stadt Hamburg zum Betreuungsrecht)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128464/ratgeber-fuer-bevollmaechtigte.html(Broschüre "Ratgeber für Bevollmächtigte - Zum Umgang mit Vorsorgevollmachten")http://www.bmj.de/enid/43099d7585f10b9e56e9f5c9ee459501,0/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html(Ratgeber des Bundesministeriums der Justitz)http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928150/index.htm(Broschüre des Bayerischen Justizministeriums (sehr ausführlich mit zahlreichen Mustervordrucken und Formulierungshilfen) zum Download)

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Vorsorge, Betreuer, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Gericht, Vormundschaft, Betreuungsrecht, Betreuung, Vormundschaftsgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English