Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Harburg: Betreuungsrecht

    Allgemeine Informationen

    Haben Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung?

    Verantwortungsvolles Engagement für Hilfsbedürftige im Dienste der Gesellschaft

    Menschen, die sich in unserem Gemeinwesen freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu betätigen.

    Dieses Ehrenamt gibt die Möglichkeit, eine wichtige Stütze im Leben eines Hilfsbedürftigen zu werden, aber auch das eigene Leben zu bereichern.

    Die Betreuungsvereine helfen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, diese zu beraten, fortzubilden und in die Aufgaben einzuführen (siehe Links der AWO und des Betreuungsvereins ).

    Einige wichtige Information finden Sie bereits hier - für weitergehende Beratung rufen Sie an!

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin!



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Seevetal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Betreuungsrecht

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de