Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuungsperson angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertretung an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenbereich Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer:innen kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht. Sollte niemand zur Verfügung stehen, kann eine andere ehrenamtliche Betreuungsperson oder ein:e Berufsbetreuer:in vom Gericht bestellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung oder falls eine Person zur Verfügung steht, einer Vollmacht, können Sie frühzeitig Ihre Wünsche festhalten.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung zur rechtlichen Betreuung. Die örtliche Betreuungsstelle unterstützt und berät Sie ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuer:in übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und dem Betreuungsverein erhalten. Der Betreuungsverein Hameln-Pyrmont
e.V. bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen an.
Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsstelle
1. Rechtliche Betreuungen:
- Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen und dem Wesen einer rechtlichen Betreuung sowie zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
- Aufzeigen und Vermittlung anderer Unterstützungsmöglichkeiten
- Mitteilungen/ Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zum Erfordernis von Betreuungseinrichtungen oder anderer Maßnahmen (z. B. freiheitsentziehender Maßnahmen) in Betreuungssachen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts zum Beispiel bei der Sachverhaltsaufklärung, im Rahmen von Betreuungsverfahren oder bei Konflikten im Rahmen der Ausübung von Vollmachten, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen
- Klärung von Konflikten zwischen Betreuten und Betreuer*innen
- Registrierung (Prüfung, Zulassung und Aufsicht) von Betreuer*innen
- Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
2. Vorsorgevollmachten:
- Beratung über Vollmachten und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Herausgabe oder Versendung entsprechender Vordrucke
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten (Gebühr: 10,-- €)
Bitte sprechen Sie zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten einen Termin mit den Mitarbeiter:innen ab. Gerne senden wir Ihnen im Vorfeld Vordrucke für eine Vollmacht zu.
Die Beratung zur Vollmacht (ohne Beglaubigung), Betreuungs- und Patientenverfügungen wird auch durch den Betreuungsverein angeboten (s. unterstützende Institutionen).
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuungsperson angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertretung an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenbereich Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer:innen kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht. Sollte niemand zur Verfügung stehen, kann eine andere ehrenamtliche Betreuungsperson oder ein:e Berufsbetreuer:in vom Gericht bestellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung oder falls eine Person zur Verfügung steht, einer Vollmacht, können Sie frühzeitig Ihre Wünsche festhalten.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung zur rechtlichen Betreuung. Die örtliche Betreuungsstelle unterstützt und berät Sie ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuer:in übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und dem Betreuungsverein erhalten. Der Betreuungsverein Hameln-Pyrmont
e.V. bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen an.
Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsstelle
1. Rechtliche Betreuungen:
- Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen und dem Wesen einer rechtlichen Betreuung sowie zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
- Aufzeigen und Vermittlung anderer Unterstützungsmöglichkeiten
- Mitteilungen/ Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zum Erfordernis von Betreuungseinrichtungen oder anderer Maßnahmen (z. B. freiheitsentziehender Maßnahmen) in Betreuungssachen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts zum Beispiel bei der Sachverhaltsaufklärung, im Rahmen von Betreuungsverfahren oder bei Konflikten im Rahmen der Ausübung von Vollmachten, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen
- Klärung von Konflikten zwischen Betreuten und Betreuer*innen
- Registrierung (Prüfung, Zulassung und Aufsicht) von Betreuer*innen
- Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
2. Vorsorgevollmachten:
- Beratung über Vollmachten und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Herausgabe oder Versendung entsprechender Vordrucke
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten (Gebühr: 10,-- €)
Bitte sprechen Sie zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten einen Termin mit den Mitarbeiter:innen ab. Gerne senden wir Ihnen im Vorfeld Vordrucke für eine Vollmacht zu.
Die Beratung zur Vollmacht (ohne Beglaubigung), Betreuungs- und Patientenverfügungen wird auch durch den Betreuungsverein angeboten (s. unterstützende Institutionen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Tel.: 05151/796-0
Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.
Grütterstraße 8
31785 Hameln
Telefon: 05151/9314-0
Weitere Informationen finden Sie unter:
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Tel.: 05151/796-0
Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.
Grütterstraße 8
31785 Hameln
Telefon: 05151/9314-0
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zuständigkeit
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.2 Team Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00–16:00 Dienstag 08:00–16:00 Mittwoch 08:00–16:00 Donnerstag 08:00–16:00 Freitag 08:00–13:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Für die Beglaubigung einer Vollmacht benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Für die Beglaubigung einer Vollmacht benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Unter anderem §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unter anderem §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Für die Beglaubigung einer Vollmacht werden 10,-- € erhoben.
Für die Beglaubigung einer Vollmacht werden 10,-- € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht
Publikationen:
- Broschüre Betreuungsrecht - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Betreuungsrecht in leichter Sprache - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Eherecht (zum Ehegattenvertretungsrecht ab Seite 15.) - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre „Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer“ - Niedersächsisches Justizministerium
- Anregung (BT102/100a) / Antrag (BT100) einer rechtlichen Betreuung und weitere Vorlagen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Publikationen:
- Broschüre Betreuungsrecht - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Betreuungsrecht in leichter Sprache - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre Eherecht (zum Ehegattenvertretungsrecht ab Seite 15.) - Bundesministerium der Justiz
- Broschüre "Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" - Niedersächsisches Justizministerium
- Anregung (BT102/100a) / Antrag (BT100) einer rechtlichen Betreuung und weitere Vorlagen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht