Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht

    Allgemeine Informationen

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuungsperson angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertretung an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenbereich Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuer:innen kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht. Sollte niemand zur Verfügung stehen, kann eine andere ehrenamtliche Betreuungsperson oder ein:e Berufsbetreuer:in vom Gericht bestellt werden.

    Mit einer Betreuungsverfügung oder falls eine Person zur Verfügung steht, einer Vollmacht, können Sie frühzeitig Ihre Wünsche festhalten.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung zur rechtlichen Betreuung. Die örtliche Betreuungsstelle unterstützt und berät Sie ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuer:in übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und dem Betreuungsverein erhalten. Der Betreuungsverein Hameln-Pyrmont
    e.V. bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen an.

    Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsstelle

    1. Rechtliche Betreuungen:

    • Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen und dem Wesen einer rechtlichen Betreuung sowie zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
    • Aufzeigen und Vermittlung anderer Unterstützungsmöglichkeiten
    • Mitteilungen/ Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zum Erfordernis von Betreuungseinrichtungen oder anderer Maßnahmen (z. B. freiheitsentziehender Maßnahmen) in Betreuungssachen
    • Unterstützung des Betreuungsgerichts zum Beispiel bei der Sachverhaltsaufklärung, im Rahmen von Betreuungsverfahren oder bei Konflikten im Rahmen der Ausübung von Vollmachten, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen
    • Klärung von Konflikten zwischen Betreuten und Betreuer*innen
    • Registrierung (Prüfung, Zulassung und Aufsicht) von Betreuer*innen
    • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

    2. Vorsorgevollmachten:

    • Beratung über Vollmachten und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
    • Herausgabe oder Versendung entsprechender Vordrucke
    • Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten (Gebühr: 10,-- €)

    Bitte sprechen Sie zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten einen Termin mit den Mitarbeiter:innen ab. Gerne senden wir Ihnen im Vorfeld Vordrucke für eine Vollmacht zu.

    Die Beratung zur Vollmacht (ohne Beglaubigung), Betreuungs- und Patientenverfügungen wird auch durch den Betreuungsverein angeboten (s. unterstützende Institutionen).



    Allgemeine Informationen

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuungsperson angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertretung an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenbereich Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuer:innen kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht. Sollte niemand zur Verfügung stehen, kann eine andere ehrenamtliche Betreuungsperson oder ein:e Berufsbetreuer:in vom Gericht bestellt werden.

    Mit einer Betreuungsverfügung oder falls eine Person zur Verfügung steht, einer Vollmacht, können Sie frühzeitig Ihre Wünsche festhalten.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung zur rechtlichen Betreuung. Die örtliche Betreuungsstelle unterstützt und berät Sie ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuer:in übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und dem Betreuungsverein erhalten. Der Betreuungsverein Hameln-Pyrmont
    e.V. bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen an.

    Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsstelle

    1. Rechtliche Betreuungen:

    • Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen und dem Wesen einer rechtlichen Betreuung sowie zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
    • Aufzeigen und Vermittlung anderer Unterstützungsmöglichkeiten
    • Mitteilungen/ Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zum Erfordernis von Betreuungseinrichtungen oder anderer Maßnahmen (z. B. freiheitsentziehender Maßnahmen) in Betreuungssachen
    • Unterstützung des Betreuungsgerichts zum Beispiel bei der Sachverhaltsaufklärung, im Rahmen von Betreuungsverfahren oder bei Konflikten im Rahmen der Ausübung von Vollmachten, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen
    • Klärung von Konflikten zwischen Betreuten und Betreuer*innen
    • Registrierung (Prüfung, Zulassung und Aufsicht) von Betreuer*innen
    • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

    2. Vorsorgevollmachten:

    • Beratung über Vollmachten und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
    • Herausgabe oder Versendung entsprechender Vordrucke
    • Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten (Gebühr: 10,-- €)

    Bitte sprechen Sie zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten einen Termin mit den Mitarbeiter:innen ab. Gerne senden wir Ihnen im Vorfeld Vordrucke für eine Vollmacht zu.

    Die Beratung zur Vollmacht (ohne Beglaubigung), Betreuungs- und Patientenverfügungen wird auch durch den Betreuungsverein angeboten (s. unterstützende Institutionen).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht

    Amtsgericht Hameln
    Zehnthof 1
    31785 Hameln
    Tel.: 05151/796-0

    Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.
    Grütterstraße 8
    31785 Hameln
    Telefon: 05151/9314-0

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Amtsgericht Hameln
    Zehnthof 1
    31785 Hameln
    Tel.: 05151/796-0

    Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.
    Grütterstraße 8
    31785 Hameln
    Telefon: 05151/9314-0

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.2 Team Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 5

    31785 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00–16:00 Dienstag 08:00–16:00 Mittwoch 08:00–16:00 Donnerstag 08:00–16:00 Freitag 08:00–13:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht

    Für die Beglaubigung einer Vollmacht benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

    Für die Beglaubigung einer Vollmacht benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Betreuungsrecht

    Für die Beglaubigung einer Vollmacht werden 10,-- € erhoben.

    Für die Beglaubigung einer Vollmacht werden 10,-- € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Vorsorgevollmacht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Betreuung, Gericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)