Betreuungsverfügung

    Betreuungsrecht

    Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

    Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

    Hinweise für Diepholz: Betreuungsrecht

    Zusätzliche Angebote beim Landkreis Diepholz:

    • Wir informieren über Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
    • Gerne führen wir Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen bei Vereinen oder Institutionen zu Themen rund ums Betreuungsrecht durch.
    • Im Betreuungsverfahren unterstützen wir die Gerichte durch Stellungnahmen zum Umfang und der Notwendigkeit einer Betreuung.
    • Auf Anfrage schlagen wir dem Amtsgericht Betreuer vor und prüfen deren Eignung.

    Regelmäßige Berufsbetreuertreffen tragen zur Qualitätssicherung in der professionellen Betreuungsarbeit bei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Diepholz: Betreuungsrecht

    Die MitarbeiterInnen beraten Sie auf Wunsch telefonisch oder persönlich (möglichst nach Terminabsprache) zu betreuungsrechtlichen Fragestellungen.

    Zuständigkeit Betreuungstelle Diepholz:

    Samtgemeinde Barnstorf
    Samtgemeinde Lemförde
    Samtgemeinde Rehden
    Samtgemeinde Schwaförden
    Samtgemeinde Siedenburg
    Gemeinde Wagenfeld
    Stadt Diepholz 
    Stadt Bassum
    Stadt Twistringen
    Stadt Sulingen

    Zuständigkeit Betreuungstelle Syke:

    Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
    Samtgemeinde Kirchdorf
    Gemeinde Stuhr
    Gemeinde Weyhe
    Stadt Syke

    Ansprechpartner

    Landkreis Diepholz - Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wellestr. 6

    49356 Diepholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 976-1801

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Vormundschaft, Betreuungsverfügung, Betreuung, Vorsorge, Gericht, Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Vorsorgevollmacht, Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de