Betreuungsrecht
Rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können.
Hinweise für Northeim: Betreuungsrecht
Wenn Sie als Berufsbetreuende von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden möchten, müssen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren. Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.
HINWEIS: Ändern Sie Ihre Geschäfts- beziehungsweise Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der Betreuungsbehörde mitteilen.
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Northeim: Betreuungsrecht
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpersonen oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpersonen oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Ansprechpartner
Betreuungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Andreas Kopp
Zuständig für
- Sonstiges: Bodenfelde, Moringen, Uslar
Telefon Festnetz: 05551 708-246
E-Mail: akopp@landkreis-northeim.de
Frau Susanne Küpper
Zuständig für
- Sonstiges: Registrierung Berufsbetreuer*innen
Telefon Festnetz: 05551 708-698
E-Mail: skuepper@landkreis-northeim.de
Frau Sara Randolph
Zuständig für
- Sonstiges: Bad Gandersheim, Kalefeld, Northeim-Nord,
Telefon Festnetz: 05551 708297
Fax: 05551 7089523
E-Mail: srandolph@landkreis-northeim.de
Frau Birgitt Sandmüller
Zuständig für
- Sonstiges: Dassel und Einbeck
E-Mail: bsandmueller@landkreis-northeim.de
Telefon Festnetz: 05551 708501
Fax: 05551 7089523
Herr Jens Wollersen
Zuständig für
- Sonstiges: Hardegsen, Katlenburg-Lindau, Nörten-Hardenberg, Northeim-Süd
Fax: 05551 7089523
E-Mail: JWollersen@landkreis-northeim.de
Telefon Festnetz: 05551 708122
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Northeim: Betreuungsrecht
Vorsorgevollmachten können gegen eine Gebühr von 10 € bei der Betreuungsstelle beglaubigt werden.
Weitere Informationen
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz
Hinweise für Northeim: Betreuungsrecht
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2017
Stichwörter
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung, Vormundschaftsgericht, Betreuer, Gericht, Vorsorge, Vormundschaft, Betreuungsrecht