Betreuungsangebote für Senioren
Beschreibung
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.
Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Altenpflegeheime:
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Betreuungsangebote für Senioren in der Stadt Lehrte
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.
Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Wohn- und Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen:
Wohn- und Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.
Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Wohn- und Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen:
Wohn- und Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.
Ansprechpartner
50.14 - Team Hilfe zur Pflege - Beratung und Planung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.04.2011
Stichwörter
Betreuung im Alter, Ältere betreuen, Betreuungspersonen, Gesundheitsamt