Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Hinweise für Lingen (Ems): Info zu Lingener Friedhöfen
Im Stadtgebiet der Stadt Lingen (Ems) befinden sich 13 Friedhöfe. Sie sind zum Teil in kommunal-kirchlicher, kirchlicher oder städtischer Trägerschaft.
Auskünfte über Gräber und Bestattungen einschließlich der Verwaltungsarbeiten geben die Kirchengemeinden oder die Friedhofskommission Lingen. Dort erhalten Sie Informationen über den jeweiligen Friedhof, auf dem eine Bestattung vorgenommen werden soll. Ebenfalls werden Fragen zu den verschiedenen Grabarten und Auskünfte zu den Nutzungsrechten und Friedhofsangelegenheiten gegeben.
Eine Gebührenordnung der Friedhofskommission finden Sie hier.
Folgende Friedhöfe werden von der Friedhofskommission Lingen, Am Neuen Friedhof 24, 49808 Lingen, Tel. 0591 63880 verwaltet:
Alter Friedhof, Am Alten Friedhof (kirchlicher Friedhof)
Neuer Friedhof, Am Neuen Friedhof (kirchlicher Friedhof)
Friedhof Baccum, Friedhofsweg, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Biene, Dorfstraße (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Darme, Am Waldfriedhof (kirchl.-kommunaler und teilweise städtischer Friedhof)
Friedhof Estringen, Estringen am Sportplatz, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Schepsdorf, Alexanderstraße (kirchlicher Friedhof)
Für den städtischen Teilbereich des Friedhofs in Darme gelten diese Satzungen. Sie sind ausschließlich für diesen Teilbereich anwendbar.
Friedhofssatzung der Stadt Lingen (Ems) PDF-Dokument, 51 Kb)
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lingen (Ems)) (PDF-Dokument, 19 Kb)
Die Verwaltung der übrigen kirchlichen Friedhöfe erfolgt ausschließlich über die Kirchengemeinden. Hierfür gibt es in den Kirchengemeinden Friedhofsordnungen und separate Gebührenordnungen.
Friedhof Baccum, Kösterhook 7, evangelischer Friedhof
Kontakt: Ev.-ref. Kirche Kösterhook 7 49811 Lingen (Ems) Telefon 0591 2238
Friedhof Bramsche, Bramscher Straße, kirchlicher Friedhof
Kontakt: Kirchengemeinde St. Gertrudis Gravelstraße 1 49811 Lingen (Ems) Telefon 05906 2323
Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, katholischer Friedhof
Kontakt: Kirchengemeinde St. Marien Duisenburger Str. 8 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72177
Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, evangelischer Friedhof
Kontakt: Ev.-luth. Christuskirchengemeinde Sandpoolstraße 6 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72088
Friedhof Clusorth-Bramhar, Kapellenweg, Vereinsträgerschaft
Kontakt: Kapellenverein Clusorth-Bramhar e. V. Herr Wübbels Wallheckenstraße 1 Telefon 05963 273
Friedhof Laxten, Josefstraße, katholischer Friedhof Kontakt:
Kirchengemeinde Laxten Lengericher Straße 24 49809 Lingen Telefon 0591 800270
Im Stadtgebiet der Stadt Lingen (Ems) befinden sich 13 Friedhöfe. Sie sind zum Teil in kommunal-kirchlicher, kirchlicher oder städtischer Trägerschaft.
Auskünfte über Gräber und Bestattungen einschließlich der Verwaltungsarbeiten geben die Kirchengemeinden oder die Friedhofskommission Lingen. Dort erhalten Sie Informationen über den jeweiligen Friedhof, auf dem eine Bestattung vorgenommen werden soll. Ebenfalls werden Fragen zu den verschiedenen Grabarten und Auskünfte zu den Nutzungsrechten und Friedhofsangelegenheiten gegeben.
Eine Gebührenordnung der Friedhofskommission finden Sie hier.
Folgende Friedhöfe werden von der Friedhofskommission Lingen, Am Neuen Friedhof 24, 49808 Lingen, Tel. 0591 63880 verwaltet:
Alter Friedhof, Am Alten Friedhof (kirchlicher Friedhof)
Neuer Friedhof, Am Neuen Friedhof (kirchlicher Friedhof)
Friedhof Baccum, Friedhofsweg, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Biene, Dorfstraße (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Darme, Am Waldfriedhof (kirchl.-kommunaler und teilweise städtischer Friedhof)
Friedhof Estringen, Estringen am Sportplatz, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
Friedhof Schepsdorf, Alexanderstraße (kirchlicher Friedhof)
Für den städtischen Teilbereich des Friedhofs in Darme gelten diese Satzungen. Sie sind ausschließlich für diesen Teilbereich anwendbar.
Friedhofssatzung der Stadt Lingen (Ems) PDF-Dokument, 51 Kb)
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lingen (Ems)) (PDF-Dokument, 19 Kb)
Die Verwaltung der übrigen kirchlichen Friedhöfe erfolgt ausschließlich über die Kirchengemeinden. Hierfür gibt es in den Kirchengemeinden Friedhofsordnungen und separate Gebührenordnungen.
Friedhof Baccum, Kösterhook 7, evangelischer Friedhof
Kontakt: Ev.-ref. Kirche Kösterhook 7 49811 Lingen (Ems) Telefon 0591 2238
Friedhof Bramsche, Bramscher Straße, kirchlicher Friedhof
Kontakt: Kirchengemeinde St. Gertrudis Gravelstraße 1 49811 Lingen (Ems) Telefon 05906 2323
Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, katholischer Friedhof
Kontakt: Kirchengemeinde St. Marien Duisenburger Str. 8 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72177
Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, evangelischer Friedhof
Kontakt: Ev.-luth. Christuskirchengemeinde Sandpoolstraße 6 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72088
Friedhof Clusorth-Bramhar, Kapellenweg, Vereinsträgerschaft
Kontakt: Kapellenverein Clusorth-Bramhar e. V. Herr Wübbels Wallheckenstraße 1 Telefon 05963 273
Friedhof Laxten, Josefstraße, katholischer Friedhof Kontakt:
Kirchengemeinde Laxten Lengericher Straße 24 49809 Lingen Telefon 0591 800270
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Friedhofskomission Lingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 8.15 - 12.30 Uhr mittwochs 14.30 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0591 63880
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
Im Falle einer Urnenbestattung:
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fristen
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beisetzung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Eintritt des Todes