Bestattung Anmeldung

    Bestattung anmelden

    Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

    Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • Geschwister

    Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

    Hinweise für Lingen (Ems): Info zu Lingener Friedhöfen

    Im Stadtgebiet der Stadt Lingen (Ems) befinden sich 13 Friedhöfe. Sie sind zum Teil in kommunal-kirchlicher, kirchlicher oder städtischer Trägerschaft.

    Auskünfte über Gräber und Bestattungen einschließlich der Verwaltungsarbeiten geben die Kirchengemeinden oder die Friedhofskommission Lingen. Dort erhalten Sie Informationen über den jeweiligen Friedhof, auf dem eine Bestattung vorgenommen werden soll. Ebenfalls werden Fragen zu den verschiedenen Grabarten und Auskünfte zu den Nutzungsrechten und Friedhofsangelegenheiten gegeben.

    Eine Gebührenordnung der Friedhofskommission finden Sie hier.

    Folgende Friedhöfe werden von der Friedhofskommission Lingen, Am Neuen Friedhof 24, 49808 Lingen, Tel. 0591 63880 verwaltet:

    Alter Friedhof, Am Alten Friedhof (kirchlicher Friedhof)
    Neuer Friedhof, Am Neuen Friedhof (kirchlicher Friedhof)
    Friedhof Baccum, Friedhofsweg, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Biene, Dorfstraße (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Darme, Am Waldfriedhof (kirchl.-kommunaler und teilweise städtischer Friedhof)
    Friedhof Estringen, Estringen am Sportplatz, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Schepsdorf, Alexanderstraße (kirchlicher Friedhof)


    Für den städtischen Teilbereich des Friedhofs in Darme gelten diese Satzungen. Sie sind ausschließlich für diesen Teilbereich anwendbar.

    Friedhofssatzung der Stadt Lingen (Ems) PDF-Dokument, 51 Kb)
    Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lingen (Ems)) (PDF-Dokument, 19 Kb)


    Die Verwaltung der übrigen kirchlichen Friedhöfe erfolgt ausschließlich über die Kirchengemeinden. Hierfür gibt es in den Kirchengemeinden Friedhofsordnungen und separate Gebührenordnungen.

    Friedhof Baccum, Kösterhook 7, evangelischer Friedhof
    Kontakt: Ev.-ref. Kirche Kösterhook 7 49811 Lingen (Ems) Telefon 0591 2238

    Friedhof Bramsche, Bramscher Straße, kirchlicher Friedhof
    Kontakt: Kirchengemeinde St. Gertrudis Gravelstraße 1 49811 Lingen (Ems) Telefon 05906 2323

    Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, katholischer Friedhof
    Kontakt: Kirchengemeinde St. Marien Duisenburger Str. 8 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72177

    Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, evangelischer Friedhof
    Kontakt: Ev.-luth. Christuskirchengemeinde Sandpoolstraße 6 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72088

    Friedhof Clusorth-Bramhar, Kapellenweg, Vereinsträgerschaft
    Kontakt: Kapellenverein Clusorth-Bramhar e. V. Herr Wübbels Wallheckenstraße 1 Telefon 05963 273

    Friedhof Laxten, Josefstraße, katholischer Friedhof Kontakt:
    Kirchengemeinde Laxten Lengericher Straße 24 49809 Lingen Telefon 0591 800270
     

    Im Stadtgebiet der Stadt Lingen (Ems) befinden sich 13 Friedhöfe. Sie sind zum Teil in kommunal-kirchlicher, kirchlicher oder städtischer Trägerschaft.

    Auskünfte über Gräber und Bestattungen einschließlich der Verwaltungsarbeiten geben die Kirchengemeinden oder die Friedhofskommission Lingen. Dort erhalten Sie Informationen über den jeweiligen Friedhof, auf dem eine Bestattung vorgenommen werden soll. Ebenfalls werden Fragen zu den verschiedenen Grabarten und Auskünfte zu den Nutzungsrechten und Friedhofsangelegenheiten gegeben.

    Eine Gebührenordnung der Friedhofskommission finden Sie hier.

    Folgende Friedhöfe werden von der Friedhofskommission Lingen, Am Neuen Friedhof 24, 49808 Lingen, Tel. 0591 63880 verwaltet:

    Alter Friedhof, Am Alten Friedhof (kirchlicher Friedhof)
    Neuer Friedhof, Am Neuen Friedhof (kirchlicher Friedhof)
    Friedhof Baccum, Friedhofsweg, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Biene, Dorfstraße (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Darme, Am Waldfriedhof (kirchl.-kommunaler und teilweise städtischer Friedhof)
    Friedhof Estringen, Estringen am Sportplatz, (kirchl.-kommunaler Friedhof)
    Friedhof Schepsdorf, Alexanderstraße (kirchlicher Friedhof)


    Für den städtischen Teilbereich des Friedhofs in Darme gelten diese Satzungen. Sie sind ausschließlich für diesen Teilbereich anwendbar.

    Friedhofssatzung der Stadt Lingen (Ems) PDF-Dokument, 51 Kb)
    Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lingen (Ems)) (PDF-Dokument, 19 Kb)


    Die Verwaltung der übrigen kirchlichen Friedhöfe erfolgt ausschließlich über die Kirchengemeinden. Hierfür gibt es in den Kirchengemeinden Friedhofsordnungen und separate Gebührenordnungen.

    Friedhof Baccum, Kösterhook 7, evangelischer Friedhof
    Kontakt: Ev.-ref. Kirche Kösterhook 7 49811 Lingen (Ems) Telefon 0591 2238

    Friedhof Bramsche, Bramscher Straße, kirchlicher Friedhof
    Kontakt: Kirchengemeinde St. Gertrudis Gravelstraße 1 49811 Lingen (Ems) Telefon 05906 2323

    Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, katholischer Friedhof
    Kontakt: Kirchengemeinde St. Marien Duisenburger Str. 8 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72177

    Friedhof Brögbern, Duisenburger Straße, evangelischer Friedhof
    Kontakt: Ev.-luth. Christuskirchengemeinde Sandpoolstraße 6 49808 Lingen (Ems) Telefon 0591 72088

    Friedhof Clusorth-Bramhar, Kapellenweg, Vereinsträgerschaft
    Kontakt: Kapellenverein Clusorth-Bramhar e. V. Herr Wübbels Wallheckenstraße 1 Telefon 05963 273

    Friedhof Laxten, Josefstraße, katholischer Friedhof Kontakt:
    Kirchengemeinde Laxten Lengericher Straße 24 49809 Lingen Telefon 0591 800270
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
    •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Friedhofskomission Lingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Neuen Friedhof 24

    49808 Lingen (Ems)

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 8.15 - 12.30 Uhr mittwochs 14.30 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 63880

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2009 (von: Cordula Albers)

    Technisch geändert am 10.10.2019 (von: Menger, Petra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
    • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

    Im Falle einer Urnenbestattung:

    • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

    Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

    • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
    • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Fristen

    Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

    • Gemeinden
    • Kirchen, Kirchengemeinden
    • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

    Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
    Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beisetzung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)