Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Achim - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-568
E-Mail: standesamt@stadt.achim.de
Stadt Achim - Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag 08.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-514
E-Mail: bauhof@stadt.achim.de
Landkreis Uelzen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1761
29507 Uelzen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus, Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN
Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt
Beschreibung
Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.
Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.
Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.
Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:
- AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
- Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
- Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- Aufsicht über Heilpraktiker
- Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
- Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
- Beratung für Eltern
- Beratung zu Reisemedizin
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
- Erfassung und Aufsicht der Hebammen
- Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
- Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
- Infektionsschutz
- Jugendzahnpflege
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
- Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
- Schuleingangsuntersuchungen
- Tuberkuloseberatung
- Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
- Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)
Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
Im Falle einer Urnenbestattung:
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fristen
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 20.07.2022
Stichwörter
Feuerbestattung, Bestattung, Eintritt des Todes, Bestattungsunternehmen, Beisetzung, Erdbestattung